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Mutter-Kind-Kur beantragen - so machen Sie es richtig

Bei Überforderung können Sie eine Mutter-Kind-Kur beantragen!
Bei Überforderung können Sie eine Mutter-Kind-Kur beantragen!
Als Vorsorge und Rehabilitation gibt es spezielle Kuren für Mütter und ihre Kinder. Wenn Sie eine Mutter-Kind-Kur beantragen wollen, müssen Sie oftmals einigen Papierkram in Kauf nehmen. Es gibt jedoch viele nützliche Beratungsangebote, die Sie beim Kurantrag unterstützen.

Was Sie benötigen:

  • Kurantrag
  • ärztliches Attest (Attestvordruck)
  • Meldebogen
  • Selbstauskunftsformular
  • Geduld

Beratungsstellen für Mutter-Kind-Kuren

  • Es gibt zahlreiche Beratungsstellen für Mütter, die eine Kur mit Kind benötigen und diese beantragen wollen. Beim Caritas-Verband gibt es sogenannte Kur-Lotsen, das sind Berater, die Sie bei allen Fragen zur Mutter-Kind-Kur beraten und unterstützen.
  • Die Berater bieten kostenlose Informationsveranstaltungen an, bei denen Sie als Mutter Informationsmaterial und alle nötigen Formulare erhalten. Außerdem helfen Sie Ihnen auch individuell bei der Antragsstellung, Auswahl der Kureinrichtung und Widersprüchen. Dieses Beratungsangebot findet oft in Kindertagesstätten statt. Fragen Sie bei Ihrer Kinderbetreuung nach oder wenden Sie sich direkt an die Caritas in Ihrer Nähe.

Welche Kosten kommen bei einer Mutter-Kind-Kur auf Sie zu?

  • Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen alle Kosten für den Kuraufenthalt und die Fahrt zum Kurort, lediglich den Eigenanteil müssen Sie selbst bezahlen.
  • In Deutschland gibt es einen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil von 10 Euro pro Tag und Person. Ihre Kinder unter 18 Jahre sind von diesem Eigenanteil befreit. Falls Ihr Jahreseinkommen eine gewisse Grenze unterschreitet, können Sie sich von der Eigenanteilsregelung teilweise befreien lassen. Fragen Sie hierzu bei Ihrer Krankenkasse nach.

Wie beantragen Sie eine Mutter-Kind-Kur?

  • Zunächst benötigen Sie einen Kurantrag und ein ärztliches Attest, da die Notwendigkeit einer Kur bestätigt, damit Sie eine Kur beantragen können. Alle Formulare erhalten Sie bei den Beratungsstellen, den Kurantrag bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
  • Den Attestvordruck müssen Sie von Ihrem Hausarzt ausfüllen lassen. Sollte Ihr Kind auch gesundheitliche Beeinträchtigungen haben, müssen Sie für Ihr Kind ebenfalls ein Attest ausfüllen lassen.
  • Nachdem das ärztliche Attest vorliegt müssen Sie dieses gemeinsam mit dem Kurantrag an Ihre Krankenkasse weiterleiten. Diese wird nun gemeinsam mit Ihrer medizinischen Abteilung prüfen, ob sie die Kosten für die Kur übernehmen werden oder nicht. Die Prüfung dauert manchmal bis zu 12 Wochen.
  • Liegt Ihnen dann die Kostenübernahmeerklärung ihrer Krankenkasse vor, so können Sie gemeinsam mit der Beratungsstelle oder der Krankenkasse eine geeignete Kureinrichtung auswählen. An diese werden alle Unterlagen geschickt. Die meisten Kureinrichtungen benötigen außerdem einen Meldebogen und eine Selbstauskunft von Ihnen. Diese Unterlagen erhalten Sie von der jeweiligen Einrichtung.
  • Falls die Krankenkasse die Übernahme der Kosten ablehnt, wenden Sie sich umgehend an die Beratungsstelle. Diese wird dann gemeinsam mit Ihnen prüfen, wie sinnvoll ein Widerspruch bei der Krankenkasse ist. 
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