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Mutter gestorben - so regeln Sie das Erbe

Ein Mensch ist gestorben  - es gilt, auch das Erbe zu regeln.
Ein Mensch ist gestorben - es gilt, auch das Erbe zu regeln.
Ihre Mutter ist gestorben – eine Menge Aufgaben stehen vor Ihnen. Gibt es ein Testament, dann hat Ihre Mutter damit ihren eigenen Willen festgeschrieben. Liegt kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge. Wenn Sie das Erbe regeln müssen, haben Sie die Aufgabe, zuerst alle Vermögenswerte zu erfassen und alle Verpflichtungen/Verbindlichkeiten Ihrer Mutter zu erfüllen.

Was Sie benötigen:

  • gültiges Testament
  • ggf. Kenntnisse über die gesetzliche Erbfolge (finden Sie ausführlich bei: www.seite55.de/ratgeber/erbrecht_erbfolge.htm )
  • ggf. Vollmacht Ihrer Mutter zu Lebzeiten und über den Tod hinaus
  • Zugang zu den persönlichen Unterlagen Ihrer Mutter

Ist Ihre Mutter gestorben, müssen Sie das Erbe regeln

  1. Nach dem Tod Ihrer Mutter müssen Sie entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder lieber ablehnen wollen. Dazu müssen Sie einen ungefähren Überblick über die Vermögensverhältnisse bzw. eventuelle Schuldensituation Ihrer Mutter haben.
  2. Existiert ein Testament, haben Sie die Pflicht, es beim zuständigen Amtsgericht vorzulegen und nach dem Tod Ihrer Mutter eröffnen zu lassen. Mit jedem gefundenen Testament muss so verfahren werden.
  3. Sind Sie laut Testament der alleinige Erbe, benötigen Sie keinen Erbschein. Andernfalls müssen Sie einen beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Das geschieht mittels einer notariellen oder gerichtlichen Erbscheinverhandlung.
  4. Existiert kein Testament, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Dazu ist es sinnvoll, dem Gericht bei Beantragung des Erbscheins alle eventuellen Erben Ihrer Mutter anzugeben: Ihren eventuell noch lebenden Vater, Ihre eigenen Geschwister und Halbgeschwister nach Ihrer Mutter (also keine Halbgeschwister, die Ihr Vater mit in die Ehe gebracht hat, sind Ihre Geschwister bereits verstorben, dann deren eventuelle Kinder) und Geschwister Ihrer Mutter (falls bereits verstorben, deren Kinder).
  5. Für die Testamentseröffnung müssen Sie einen Wertermittlungsbogen einreichen, auf dem die gesamte Nachlassmasse aufgeführt wird: Immobilien, Bankguthaben, Bargeld, Wertsachen, Schmuck, Lebensversicherungen (sofern kein Begünstigter eingetragen ist, denn dann fallen sie aus der Erbmasse heraus), Bausparverträge, Aktien, Sammlungen u.a.
  6. Haben Sie alle Werte geschätzt oder schätzen lassen (eventuell durch Gutachter), stellen Sie diesen Vermögenswerten alle noch erforderlichen Verbindlichkeiten Ihrer Mutter gegenüber: beim Vermieter (Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist, Kosten für eventuelle Renovierungsarbeiten, noch ausstehende Nebenkostenabrechnung), Energieversorgung, Telefonanbieter, Bank (ein in Anspruch genommener Dispokredit des Girokontos, sonstige Kredite), Schulden bei Versandhäusern, Hypotheken auf Immobilien, Steuerschulden beim Finanzamt usw.
  7. In Abzug bringen von den Vermögenswerten können Sie vor der Verteilung des Erbes und der Ermittlung eventueller Erbschaftssteuerbeträge auch alle Kosten, die in Verbindung mit dem Tod und der Beisetzung Ihrer Mutter anfallen: Arztkosten (Totenschein u.a.), gesamte Bestattung (Sarg, Beisetzung, Redner, Musik, Inserat u.a.), Friedhofskosten (Kapelle, Kauf der Grabstelle, Sargträger u.a.).
  8. Die Verteilung des Erbes Ihrer Mutter sollten Sie zu gleichen Teilen vornehmen, um keine Streitigkeiten unter den Erben zu provozieren. Ein Zerwürfnis unter den Erben wäre ganz sicher nicht im Interesse Ihrer verstorbenen Mutter.
  9. Lehnen Sie als Alleinerbe das Erbe ab, so erbt der Staat. Lehnen Sie als gesetzlicher Erbe das Erbe ab, so wird es auf die restlichen Erben verteilt oder, im Falle, dass die auch ablehnen, wiederum dem Staat zugesprochen.
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