Mündlicher Kaufvertrag - das ist dabei zu beachten

Auch ein mündlicher Kaufvertrag ist bindend. Auch ein mündlicher Kaufvertrag ist bindend.
Ein Kaufvertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Aber was sollten Sie beim mündlichen Vertrag beachten? Machen Sie keine leeren Versprechungen und ungewollten Aussagen. Ein mündlicher Kaufvertrag ist bindend.
Anne Pinus
23.11.2010 Anne Pinus
Themen der Anleitung Finanzen Kaufvertrag Recht Vertrag

Abschluss eines mündlichen Kaufvertrages

  • Mündliche Kaufverträge schließen Sie fast täglich beim Einkaufen. Sie legen Waren auf das Band und der Verkäufer berechnet den Preis der Ware. Damit haben Sie ein Angebot oder Antrag unterbreitet und der Verkäufer hat es durch das Kassieren angenommen. Der (mündliche) Kaufvertrag ist geschlossen. Es müssen noch die beidseitigen Pflichten erfüllt werden: Sie zahlen den Kaufpreis und der Verkäufer übergibt Ihnen die Ware.
  • Aber wie sieht es auch, wenn die Erfüllung nicht zum gleichen Zeitpunkt stattfinden kann und es sich um größere Objekte handelt? Hier sollten Sie immer auf einen schriftlichen Kaufvertrag bestehen, da es Ihnen eine Menge Ärger ersparen kann (Beispiel: Autokauf).  
  • Vereinbaren Sie mündlich noch Pflichten, die der Verkäufer zu erfüllen hat, so sollten diese auf beiden Seiten schriftlich fixiert werden. Beachten Sie, auch ein mündlicher Kaufvertrag ist bindend. Es ist ein rechtskräftiges Geschäft und der Kaufvertrag ist wirksam (soweit die Geschäftsfähigkeit/ Volljährigkeit) erreicht ist.
  • Vergewissern Sie sich über das Angebot und überlegen Sie gerade bei Gebrauchtgegenständen genau, ob Sie die Sache kaufen möchten. Ein Rücktritt vom Vertrag ist schwer!

Beachten Sie die Folgen eines mündlichen Kaufvertrages

  • Rechtswirkung: Genau wie bei einem schriftlichen Kaufvertrag, wirkt auch der mündlich geschlossene Vertrag bindend. Sie haben eine mündliche Abmachung getroffen und beidseitig vereinbarte Pflichten sind zu erfüllen.
  • Was passiert allerdings, wenn die Pflichten auf einer Seite nur unzureichend erfüllt werden? Dann haben Sie ein Problem, denn die Beweislast liegt bei Ihnen. Auch wenn Sie einen Zeugen für den Abschluss des mündlichen Kaufvertrages haben, ist dies keine rechtskräftige Aussage.
  • Überlegen Sie deshalb genau, ob Sie dem Gegenüber trauen und ob Sie die Sache auch wirklich von dem Verkäufer erwerben möchten.  
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Leser-Tipps (2) Ihren Tipp zur Anleitung schreiben
  • lotusfahrer | 23.04.2012, 17:18

    Hallo, zu diesem Thema kann ich aktuell nur davor warnen mündliche Kaufverträge mit jemanden abzuschließen, auch wenn er sich sozusagen vertrauenswürdig einschleicht oder darum bittet, dass der die Ware erst später abholen möchte und dann erst zahlen. Ich habe in ebay Autoteile für Lotusfahrzeuge verkauft an das ebay Mitglied "kurtinskiii" ein Herr Greis aus Solingen, der angeblich einen Lotus Seven fährt. Er wollte meine Rufnummer und rief dann an, dass er die Teile abholen und dann auch bezahlen werde.. Ich war einverstanden. Einen Tag vor dem Abholtermin rief er an und sagte, er könne nicht. Im Gespräch stellte sich heraus, dass er auch in 4 Wochen zum Treffen nach Hockenheim fährt -Jim Clark Revival- und ich solle die Teile dann mitbringen. Ich war einverstanden. Dann rief er noch mehrmals an und sagte, er sehe gerade neue Teileangebote in ebay, auch die will er haben, ich soll sie rausnehmen. Wir verhandelten den Preis und er sagte wieder, dass ich die anderen Teile und die neuen mit nach Hockenheim bringen soll. Ich war einstanden. Dann schickte ich ihm Sonntags eine Mail mit der Teile- und Preisauflistung, die er zuvor alle gekauft hatte. Plötzlich kam eine Mail zurück mit der Antwort: er hätte nie bei mir etwas gekauft, auch von ebay hätte er nie eine Nachricht erhalten. Gesamtkauf war EUR 660.--. Ans Telefon ging er nie, Antwort Fehlmeldung.

  • togolita | 06.05.2012, 08:23

    Da kann ich leider nur zustimmen, bin auch gerade hintergangen worden: Ein Herr F. aus 99735 Werther hat mit mir einen mündlichen Kaufvertrag geschlossen. Er bot einen Papagei an, ich habe die Fahrkarten gekauft, die Voliere, alles war vereinbart. Termin, Kaufpreis, Ort der Übergabe (heute mittag). Gestern um kurz vor Mitternacht erhielt ich einen Anruf, der Vogel wäre entflogen.......Es läuft nur noch die Mailbox vom Handy. Er inseriert in * Deine Tierwelt.de* Achtung, kauft nicht bei diesem Verkäufer !!!

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