Motorradführerschein - Pflichtstunden erfolgreich absolvieren

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Der Motorradführerschein - also die Klasse A - kann ab 18 Jahren erworben werden, jedoch ist der Erwerb für Menschen unter 25 Jahren mit Einschränkungen verbunden. So dürfen nur Motorräder bis zu einer Leistung von 25 kW gefahren werden. Die Anzahl der Übungsstunden ist individuell sehr unterschiedlich und nicht festgelegt, jedoch schließen sich daran Pflichtstunden, die sogenannten Sonderfahrten an, die jeder in einem bestimmten Umfang ablegen muss.
Jana Donatin
12.01.2012 Jana Donatin
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Motorradführerschein - die ersten Fahrstunden

Das Fahrtraining mit dem langfristigen Ziel Motorradführerschein läuft mit dem Motorrad etwas anders ab als mit dem Auto. Sie fahren vor dem Fahlehrer und kommunizieren via Funkverbindung, in Ihren Helm sind alle Elemente zum Empfangen und Senden eingearbeitet.

  • In den Übungsstunden machen Sie sich mit den Fahreigenschaften des Motorrads vertraut und erlangen langsam Sicherheit im Straßenverkehr.
  • Es gibt keine vorgeschriebene Anzahl dieser Übungsstunden, der eine lernt schneller als der andere und braucht weniger dieser Stunden. Auch Vorkenntnisse auf anderen motorisierten Zweirädern können hier die Anzahl der Stunden entscheidend verringern.
  • Sind Sie etwas geübter, werden Sie verschiedene Übungen absolvieren, wie etwa das Fahren eines Slaloms, das Anfahren in Steigungen, Kreisfahrten oder das Ausweichen ohne Abbremsen.
  • Erst wenn Sie in der Lage sind, den Verkehr richtig einzuschätzen und in schwierigen Situationen selbstständig zu reagieren, wird Ihr Fahrlehrer die Pflichtstunden ansetzen.

Umfang der Pflichtstunden

  • Wollen Sie erstmals den Motorradführerschein Klasse A erwerben, müssen Sie 12 Einheiten Sonderfahrten absolvieren. Diese dauern jeweils 45 Minuten.
  • Zunächst müssen Sie fünf Unterrichtsstunden eine Überlandfahrt fahren, etwa auf der Land- oder Bundesstraße. Vier Trainingseinheiten sind der Fahrt auf der Autobahn gewidmet, dreimal müssen Sie eine Beleuchtungsfahrt absolvieren, also in der Dämmerung oder bei Dunkelheit fahren.
  • Bei diesen Pflichtstunden gilt: Der Umfang der Sonderfahrten kann beliebig erhöht werden, wenn Ihr Fahrlehrer das Gefühl hat, dass Sie weitere Fahrpraxis benötigen. 12 Einheiten müssen Sie jedoch in jedem Fall ableisten.
  • Besitzen Sie bereits den Führerschein A1, reduziert sich der Umfang der Sonderfahrten. Sie müssen nur noch dreimal Überland, zweimal auf der Autobahn und einmal nachts fahren.
  • Beachten Sie, dass zwei Elemente, die zufällig aufeinandertreffen, nicht kombiniert werden können. Fahren Sie also nachts auf einer Bundesstraße, kann nur eine Sonderfahrt angerechnet werden.

Ursprung dieser Sonderfahrten ist der Umstand, dass die Unfälle in der Dunkelheit sowie auf Autobahnen und Bundesstraßen besonders schwer ausfallen, sodass man Fahrschülern die Gelegenheit bieten möchte, diese komplexen Verkehrssituationen unter Aufsicht zu üben.

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