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Motorrad: Kaufvertrag kündigen - das sollten Sie beachten

Motorrad ist Lebensfreude.
Motorrad ist Lebensfreude.
Es ist völlig egal, was Sie kaufen. Auch beim Kaufvertrag für ein Motorrad gelten die gleichen Grundsätze, als wenn Sie einen Fernseher erwerben. Diese Grundsätze werden allerdings durch das Kleingedruckte im Vertrag konkretisiert.

Wenn Sie etwas kaufen, gilt immer das Kaufrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die gesetzlichen Vorschriften werden durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers ergänzt und konkretisiert.

Ein Motorrad ist eine Sache wie jede andere

  • Wenn Sie den Kaufvertrag für ein Motorrad kündigen möchten, lesen Sie zunächst Ihren Kaufvertrag und die meist auf der Rückseite abgedruckten AGB. Dort finden Sie Hinweise, wie Problemfälle abgewickelt werden.
  • Es sollte Ihnen klar sein, dass Sie einen Kaufvertrag für ein Motorrad nur kündigen können, wenn ein Gewährleistungsfall vorliegt. Sofern Ihnen das Motorrad einfach nur nicht gefällt oder Ihren Erwartungen nicht entspricht, haben Sie kein Kündigungsrecht oder Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag.
  • Dieses Risiko müssen Sie abschätzen, bevor Sie sich zum Kauf entscheiden. Sie können allenfalls mit dem Verkäufer verhandeln, dass er Ihnen freiwillig auf Kulanzbasis entgegenkommt und das Motorrad zurücknimmt oder Sie ein anderes Modell kaufen.
  • Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie mit dem Verkäufer vereinbaren, in einem bestimmten, genau definierten Fall vom Kaufvertrag zurücktreten zu dürfen (Motorrad erweist sich als zu leistungsschwach u. Ä.).

Kündigung nur im Gewährleistungsfall

  • Kündigen können Sie den Kaufvertrag also nur, wenn das Motorrad fehlerhaft ist. Fehlerhaft ist es, wenn es nicht die Gebrauchstauglichkeit hat, die Sie gemäß dem Kaufvertrag voraussetzen dürfen oder Ihnen ein Modell geliefert wurde, dass der Beschreibung des Kaufvertrages nicht entspricht.
  • Zeigt sich ein Fehler, müssen Sie dem Verkäufer Gelegenheit zur Nachbesserung geben und ihm eine angemessene Frist einräumen. Diese Frist richtet sich danach, mit welchem Aufwand die Nachbesserung zu betreiben ist. Der Verkäufer hat das Recht, zwei Reparaturversuche zu starten oder Ihnen ersatzweise ein vergleichbares Modell zu liefern. Lesen Sie die AGB des Verkäufers, in denen das Recht oft zusätzlich ausgestaltet ist.

Rücktritt vom Kaufvertrag nur bei schweren Fehlern

  • Gelingt es dem Verkäufer nicht, den Fehler zu beseitigen oder kann oder will er Ihnen kein anderes Motorrad liefern, dürfen Sie den Kaufvertrag kündigen oder in der Sprache des Gesetzes den Rücktritt erklären, vorausgesetzt, der Fehler erweist sich als so schwerwiegend, dass Ihnen das Festhalten am Kaufvertrag nicht zuzumuten ist.
  • Ist der Fehler nicht so schwerwiegend, dürfen Sie den Kaufpreis lediglich anteilmäßig im Verhältnis zur Werthaltigkeit mindern.
  • Wann ein Fehler schwerwiegend ist, bestimmt sich im Einzelfall. Rein subjektive Einschätzungen sind nicht unbedingt maßgebend. Unter Umständen benötigen Sie ein Sachverständigengutachten.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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