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Mopedzulassung - so geht's

Helmpflicht beim Moped beachten
Helmpflicht beim Moped beachten
Wenn Sie in Deutschland auf öffentlichen Straßen und Plätzen unterwegs sind, können Sie das straffrei nur mit einem versicherten Fahrzeug tun. Jedes Fahrzeug, außer Fahrräder, muss neben einer Haftpflichtversicherung über ein Kennzeichen und entsprechende Fahrzeugpapiere verfügen. Eine spezielle Regelung gibt für das Verfahren der Zulassung bei Kleinkrafträdern. Die Mopedzulassung erfolgt sehr einfach. Es reichen der Erwerb und das Anbringen eines Versicherungskennzeichens.

Wenn Sie einen Pkw oder ein Motorrad zulassen möchten, haben Sie mitunter einen gehörigen Aufwand zu betreiben. Insbesondere dann, wenn sich die Zulassungsstelle nicht direkt am Wohnort befindet oder Papiere unvollständig sind.

Mopedzulassung - einfach für Kleinkraftfahrzeuge bis 50 Kubikzentimeter Hubraum

  • Im Gegensatz zur allgemeinen Fahrzeugzulassung müssen Sie nicht bei einer Zulassungsbehörde zu erscheinen. Sie erhalten daher auch keine speziellen Fahrzeugpapiere. Lediglich die Dokumente vom Händler und vom Versicherungsbüro müssen bei einer Legitimation vorgelegt werden.
  • Als Fahrer und Besitzer eines Kleinkraftrades müssen Sie jedes Jahr die Mopedzulassung erneuern. Das erfolgt auf der Grundlage eines Versicherungskennzeichens.
  • Derartige Versicherungskennzeichen sind vom Gesetzgeber für Mofas, Mopeds oder Roller sowie leichte Quads vorgesehen.
  • Damit Sie als Quad-Besitzer mit einem einfachen Versicherungskennzeichen ordnungsgemäß fahren, darf die Maschine nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum besitzen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt für alle. Es darf nicht schneller als 45 Stundenkilometer gefahren werden. Eine eventuelle fabrikmäßige Drosselung darf nicht verändert werden.

Besorgen Sie rechtzeitig zum 1. März ein Versicherungskennzeichen

  • Im Gegensatz zu einem Autokennzeichen ist Ihr Mopedkennzeichen direkt an den Versicherungsschutz gebunden. Ein Wunschkennzeichen gibt es nicht. Sie erhalten sogar jedes Jahr ein neues Kennzeichen.
  • Jedes Jahr zum 1. März beginnt eine Mopedzulassung neu. Das neue Versicherungsjahr beginnt für alle Arten von Kleinkrafträdern und Leichtkraftfahrzeugen mit drei oder vier Rädern. Ein am Kleinkraftrad angebrachtes Versicherungskennzeichen sagt aus, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist.
  • Für das Jahr 2012 heißt es bis Ende Februar, das bisher geltende grüne durch das ab dann gültige schwarze Versicherungskennzeichen auszuwechseln. Möchten Sie nicht ohne Versicherungsschutz mit Ihrem Moped sein, müssen Sie sich das schwarze Kennzeichen beschaffen und anbringen.
  • Das Versicherungskennzeichen erhalten Sie bei allen Kfz-Versicherungsunternehmen. Sie können es gleichfalls bei Sparkassen, Raiffeisenbanken und Banken erwerben. Außerdem bieten sich Ihnen online zahlreiche Gelegenheiten. Das Kennzeichen für die Mopedzulassung wird Ihnen nach Hause geschickt.

Wenn Sie mehr als zwei Kleinkraftradfahrzeuge versichern, können Sie dies für rund 75 Euro tun. Fragen Sie nach einem Gruppentarif und sparen Sie gegenüber der Einzelversicherung die Hälfte (Stand: Februar 2012).

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