Monatsstunden - so bringen Sie den Nachweis

Ein Arbeiter wird nach Stunden bezahlt. Ein Arbeiter wird nach Stunden bezahlt.
Ihre Monatsstunden, die Sie in Ihrem Betrieb abgeleistet haben, werden am Ende des Monats zusammengefasst. Sie bilden bei einem Arbeiter die Grundlage des Lohns, der im Gegensatz zum Arbeitnehmer, in Stunden abgerechnet wird. Im Zweifelsfalle sollten Sie Ihre Monatsstunden nachweisen können. Schreiben Sie sich Ihre geleisteten Stunden immer auf.
Markus Eckert
27.01.2012 Markus Eckert
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände

Wenn Sie in einem Beschäftigungsverhältnis sind, bekommen sie einen Arbeitsvertrag als Arbeiter oder Angestellter. Der Unterschied ist der, dass ein Arbeiter einen Arbeitslohn bekommt, der sich nach den abgeleisteten Stunden richtet. Ein Angestellter bekommt dagegen ein Gehalt, diesem liegt eine Voll- oder Teilzeitbeschäftigung zugrunde. Die Monatsstunden spielen nur eine untergeordnete Rolle, was jedoch nicht bedeutet, dass es keine feste Arbeitszeit gibt. Angestellte müssen auch eine bestimmte Stundenzahl ableisten, diese können sie jedoch häufig in Gleitzeit absolvieren.

So achten Sie auf Ihre Monatsstunden

Auch wenn Ihre Monatsstunden durch eine Stechuhr erfasst werden, sollten Sie sich die geleisteten Stunden täglich notieren.

  • Nutzen Sie einen Kalender und tragen Sie jeden Tag ein, wie viele Stunden Sie gearbeitet haben. Wenn Sie dabei ehrlich sind, sollte dies mit den Angaben der Stechuhr übereinstimmen.
  • Hilfreich ist es auch, wenn Sie sich täglich aufschreiben, welche Arbeitsaufgaben Sie erledigt haben. Kurze Stichpunkte reichen völlig aus. Die Arbeitsaufgaben können bei Kenntnis der Arbeitszeit besser miteinander in Verbindung gebracht werden.

Kontrollieren Sie jeden Monat Ihre Stundenabrechnung

  • Mit jeder Lohnabrechnung sollten Sie einen Stundenzettel bekommen. Diesen müssen Sie kontrollieren, vor allem dann, wenn Ihnen Ihr Lohn zu niedrig vorkommt.
  • Zählen Sie die Stunden zusammen und vergleichen Sie diese mit Ihren Notizen im Kalender. Sollten Sie Fehler in der Abrechnung der Monatsstunden und somit auch Fehler in der Auszahlung Ihres Lohns feststellen, müssen Sie umgehend das Lohnbüro oder Ihren Chef informieren, dass noch einmal nachgerechnet wird. Je mehr Zeit vergeht, desto schwieriger ist es, die geleisteten und nicht abgerechneten Monatsstunden noch nachzuweisen.
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