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Model mit 14 - so erfüllen Sie die Bedingungen dafür in Deutschland

Wie alt muss ein Model sein?
Wie alt muss ein Model sein? © bagal / Pixelio
Model kann eigentlich jeder werden, der das geforderte Aussehen dafür mitbringt. Es gibt bereits Babys, die als Models für Babykleidung oder Babynahrung abgelichtet werden. Mit 14 gehören Sie eigentlich noch zu den Kindermodeln.

Grundsätzliches zum Modeln mit 14

  • Natürlich gibt es immer wieder Ausnahmen. Auch bereits 14-Jährige können als Model bei großen Agenturen antreten. Seit einigen Jahren gibt es zwar beispielsweise in Frankreich die Altersgrenze von 16 Jahren. Ab diesem Alter können Sie auf den großen Laufstegen französischer Labels mitlaufen.
  • In Deutschland besteht für Kinder bis 14 Jahre auch die Möglichkeit zu modeln. Wenn Ihr Nachwuchs zwischen einem und 15 Jahre alt ist und davon träumt, ein Star in einem Werbespot oder in einer Werbekampagne zu werden, dann steht dem normalerweise nichts im Wege, solange die Gesetze eingehalten werden.
  • Viele Teens bewerben sich auch ohne Wissen der Eltern in den Modelagenturen. Seriöse Vermittler bestehen aber auf einer schriftlichen Genehmigung der Eltern, um die jungen Bewerber in Ihren Karteien aufnehmen zu können. 

Das Jugendarbeitsschutzgesetz muss eingehalten werden

  • In Deutschland gibt es einen besonderen Schutz von Kindern vor Überbeanspruchung am Arbeitsplatz. Das Modeln ist an sich auch eine Art Arbeit. Im Jugendarbeitsschutzgesetz und in der Kinderarbeitsschutzverordnung gibt es Regeln, um Kinder vor zu früher, zu schwerer, zu langer, zu gefährlicher oder sogar vor ungeeigneter Arbeit zu schützen.
  • Diese Gesetze gelten für alle unter 18-Jährigen. In der Bundesrepublik Deutschland besteht grundsätzlich ein Verbot für Kinderarbeit. Allerdings werden Ausnahmen zugelassen. Diese werden dann im Jugendarbeitsschutzgesetz und in der Kinderarbeitsschutzverordnung geregelt.
  • Wenn Sie noch keine 15 Jahre alt sind, dann gelten Sie vor dem Gesetz immer noch als Kind. In diesem Alter dürfen Sie nur leichte und geeignete Arbeiten ausführen, und diese auch nur in einem gewissen Umfang. 
  • Wenn Sie über 13 Jahre und noch vollzeitschulpflichtig sind, dann dürfen Sie lediglich in beschränktem Umfang mit für Sie geeigneten Arbeiten - und hier nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten - beschäftigt werden. Auch darf die Modeltätigkeit nicht direkt vor und während der Unterrichtszeiten stattfinden und Ihre Gesundheit beeinträchtigen. 
  • Für die Mitwirkung als Kindermodel bei Film- und Fotoaufnahmen sieht der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen auch Ausnahmen vor. Diese müssen aber in der Regel von einer zuständigen Aufsichtsbehörde im entsprechenden Bundesland genehmigt werden.
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