Mobilfunkvertrag vorzeitig kündigen - so machen Sie es richtig

Einen Mobilfunkvertrag vorzeitig kündigen - dabei sollten Sie einiges beachten Einen Mobilfunkvertrag vorzeitig kündigen - dabei sollten Sie einiges beachten
Die meisten Handybesitzer haben für ihr Gerät auch einen Mobilfunkvertrag. Einige merken im Laufe der Zeit, dass ihnen die Kosten doch zu hoch sind und entscheiden sich um auf einen anderen Vertrag, oder für eine Prepaidkarte, um eine bessere Kostenkontrolle zu haben. Doch wenn Sie einen Mobilfunkvertrag vorzeitig kündigen, sollten Sie sehr vorsichtig sein, da dies im Normalfall keinen Kündigungsgrund darstellt.
Jürgen Hemminger
12.10.2010 Jürgen Hemminger
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  • Mobilfunkvertrag

Mobilfunkverträge sind Verträge auf Zeit. Dies bedeutet, dass solch ein Vertrag eine vorher festgelegte Laufzeit hat und in der Regel nicht vorher gekündigt werden kann. Es gibt natürlich Situationen, in denen eine Kündigung durchaus möglich ist, aber zumeist mit Schwierigkeiten verbunden ist.

Einen Mobilfunkvertrag zu kündigen ist ein schwieriges Unterfangen

  1. Grundsätzlich kann ein Mobilfunkvertrag immer zum Ende der Laufzeit mit einer gewissen Frist gekündigt werden. Wenn Sie dieses von vorne herein vorhaben, können Sie bereits nach Abschluss des Vertrages wieder kündigen. So sind Sie auf der sicheren Seite, da Sie die Kündigungsfrist nicht mehr vergessen können.
  2. Während der Laufzeit wird es sehr schwierig aus einem solchen Vertrag wieder herauszukommen.
  3. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel, wenn Sie Probleme mit der Abrechnung Ihres Anbieter haben, das bedeutet, dass diese nicht korrekt ist. Natürlich müssen solche Fehler öfter als nur einmal auftauchen. Hier können Sie versuchen, mittels dieser Begründung den Vertrag zu kündigen. Ob dies jedoch gelingt, hängt vom jeweiligen Anbieter ab.
  4. Eine Möglichkeit besteht auch darin, dass wenn Sie laufend Schwierigkeiten mit Ihrer Verbindung haben, das bedeutet dass Sie öfter keinen Anschluss erhalten und der Anbieter dies nicht in den Griff bekommt, außerordentlich zu kündigen.
  5. Sollten Sie eine Kündigung abgeschickt haben und der Anbieter reagiert verärgert, lassen Sie sich nicht sofort einschüchtern, sondern begründen Sie nochmals Ihre Entscheidung. Stornieren Sie Ihren Abbuchungsauftrag und warten ab wie sich der Anbieter verhält.
  6. Bei weiteren Einschüchterungsversuchen durch den Anbieter, suchen Sie am besten einen Anwalt auf, der Ihnen dann nach Kenntnis der Sachlage genau sagen kann, ob und wie eine Chance besteht, aus dem bestehenden Mobilfunkvertrag herauszukommen.
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