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Mitgliedschaft in der Gewerkschaft kündigen - das sollten SIe beachten

Eine Mitgliedschaft kündigen will überlegt sein.
Eine Mitgliedschaft kündigen will überlegt sein.
Wenn Sie in einer Gewerkschaft sind, haben Sie viele Vorteile. Sie können aber die Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft auch kündigen.

Eine Gewerkschaft bringt Vorteile

  • Wenn Sie in einer recht großen Firma arbeiten möchten, wird Ihnen kurz nach Ihrer Anstellung der Betriebsrat vorschlagen, in eine Gewerkschaft einzutreten. Zwar müssen Sie für die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft Beiträge zahlen, doch damit haben Sie sich auch gleichzeitig einige Rechte gesichert. Ruft eine Gewerkschaft beispielsweise einen Streik aus, so haben Sie das Recht, sich an diesem Streik zu beteiligen und erhalten von der Gewerkschaft auch das Ihnen zustehende Streikgeld.
  • Doch als Mitglied einer Gewerkschaft haben Sie auch noch weitere Vorteile, vor allem im sozialen Bereich. Werden Sie in Ihrem Betrieb gemobbt, so ist der Betriebsrat Ihr erster Ansprechpartner, allerdings gleichzusetzen mit der Gewerkschaft, welche Sie jederzeit anrufen können. Die Gewerkschaft wird sich dann auf jeden Fall für Sie einsetzen. Aber auch in einer kleineren Firma haben Sie die Möglichkeit, einer Gewerkschaft beizutreten, denn diese wird sich dann in allen Belange für Sie einsetzen.

Wie Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen

  • Selbstverständlich haben Sie zu jeder Zeit die Möglichkeit, die Mitgliedschaft in Ihrer Gewerkschaft zu kündigen. Allerdings sollten Sie sich dann auch darüber im Klaren sein, dass Sie ab dem Zeitpunkt des Austritts aus der Gewerkschaft auf die sozialen Hilfemöglichkeiten verzichten, selbst wenn Sie nicht mehr in dieser oder einer anderen Firma beschäftigt sind.
  • So stellt Ihnen die Gewerkschaft beispielsweise im Falle eines Rechtsstreites um eine mögliche Erwerbsunfähigkeit den Anwalt und vertritt Sie sogar auch vor dem Sozialgericht. Selbst im Falle der Arbeitslosigkeit haben Sie als Mitglied einer Gewerkschaft die Möglichkeit das Recht, sich mithilfe der Gewerkschaft gegen unberechtigte Maßnahmen und Sanktionen seitens des Arbeitsamtes oder der ARGE dagegen zu wehren.
  • Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft dauert immer ein Jahr und wird stillschweigend weitergeführt, wenn Sie Ihre Mitgliedschaft nicht kündigen. Wenn Sie den genauen Eintrittstermin nicht mehr wissen sollten, können Sie „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ kündigen. Bestehen Sie bitte in Ihrem Kündigungsschreiben auf jeden Fall auf eine Bestätigung der Kündigungsannahme.
  • Zwar wird die Gewerkschaft im Bestätigungsschreiben der Kündigungsannahme ihr Bedauern zu diesem Schritt aussprechen, doch wird sie nicht versuchen, Sie umstimmen zu wollen. In dem Schreiben der Bestätigung der Kündigungsannahme wird Ihnen gleichzeitig das Austrittsdatum aus der Gewerkschaft mitgeteilt. Ist dieses Datum gekommen, sind Sie automatisch nicht mehr Mitglied in dieser Gewerkschaft.
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