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Mitgänger-Flurförderzeuge: Führerschein - Hinweise

Interessantes zum Mitgänger-Flurförderfahrzeug
Interessantes zum Mitgänger-Flurförderfahrzeug
Das Thema Weiterbildung ist für alle Berufseinsteiger, aber auch für bereits berufserfahrene Personen ein sehr wichtiger Punkt. Gerade im Bereich Logistik und Lagerarbeit ist es für fast alle Mitarbeiter unumgänglich einen zusätzlichen Führerschein für bestimmte Fahrzeuge zu machen. Zum einen Erleichtern diese das tägliche Arbeiten, zum Anderen sind Sie meist Voraussetzung. Doch braucht man z. B. für ein Mitgänger-Flurförderfahrzeug einen Führerschein?

Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Führerschein für Mitgänger-Flurförderfahrzeuge.

Defintion eines Mitgänger-Flurförderzeuges

  • Bei einem Mitgänger-Flurförderzeug handelt es sich um einen Transporthelfer, der vor allem dort zum Einsatz kommt, wo herkömmliche Gabelstapler oder andere Hilfsmittel aus Platz- oder Gewichtsgründen nicht zum Einsatz kommen können. In Fachkreisen werden die Mitgänger-Flurförderzeuge auch als "Ameisen" bezeichnet.
  • Nach BGV D27 (in der Fassung vom 1. Januar 1997) sind Mitgänger-Flurföderzeuge diejenigen Transporthelfer, welche durch einen mitgehenden Fahrer gesteuert werden. Dabei läuft der Transporthelfer auf Rädern und ist frei lenkbar. Man kann mithilfe von ihm Lasten innerbetrieblich befördern, Ziehen oder Schieben.

Hinweise für das erfolgreiche Bestehen des Führerscheins

  • Für das Bedienen und Führen von Mitgänger-Flurförderzeugen ist kein Führerschein, wie beim Gabelstapler, notwendig. Allerdings sollte vor der Benutzung eine ausführliche Einweisung und Unterweisung durchgeführt werden. Hierzu gehört nicht nur die Erklärung der Bedienung, sondern auch die Unterweisung in die Unfallverhütungsvorschriften.
  • Häufige bekannte Unfälle entstehen meist dadurch, dass die Mitgänger das Fahrzeug in Ihre eigenen Füße steuern und es somit zu Verletzungen an den Fußversen kommt. Daher müssen die Räder des Mitgänger-Flurförderzeugs durch sog. Fußabweiser gesichert werden. Auch bei älteren Geräten lassen sich diese ganz einfach nachrüsten.
  • Des Weitere sollte berücksichtig werden, dass die Geräte nur eine geringe Standsicherheit haben, deshalb muss das Ladegewicht immer berücksichtigt werden, gerade wenn die Last nach oben gehoben werden soll.
  • Wenn mit dem Mitgänger-Flurförderzeug eine längere Strecke zurückgelegt werden muss, bietet es sich an, das Gerät mit einer Fahrerstandplattform auszustatten. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass das Gerät dann nur von Personen über 18 bedient werden darf. Die Person muss für diese Tätigkeit ausgebildet und geeignet sein, sowie schriftlich beauftragt sein.
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