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Mitführungspflicht Personalausweis - wichtige Informationen

Reisepass als Ersatz für den Personalausweis.
Reisepass als Ersatz für den Personalausweis. © stromie / Pixelio
Sicherlich haben Sie sich schon einmal gefragt, ob und wann Sie Ihren Personalausweis mit sich führen oder vorlegen müssen. Während es in Deutschland nur für wenige Ausnahmen eine Mitführungspflicht gibt, müssen fast alle deutschen Staatsbürger Ihrer Ausweispflicht nachkommen. Was sich hinter diesen Begriffen verbirgt, erfahren Sie hier.

Keine Mitführungspflicht für den Personalausweis

Wenn Sie in Deutschland leben, haben Sie grundsätzlich keine Mitführungspflicht für Ihren Personalausweis.

  • Nur in wenigen Ausnahmefällen müssen Sie einen gültigen Personalausweis mit sich tragen.
  • Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie eine Waffe tragen würden (§ 38 WaffG) oder wenn Sie in bestimmten Branchen wie beispielsweise dem Bau-, Speditions- oder Gaststättengewerbe arbeiten (§ 2a SchwarzArbG).
  • Allerdings könnten Sie hier auch ersatzweise einen Reisepass vorzeigen, um Ihre Mitführungspflicht zu erfüllen.
  • Ansonsten müssen Sie nur Ihrer Ausweispflicht nachkommen, also sicherstellen, dass Sie einen gültigen Personalausweis besitzen.

Die Ausweispflicht in Deutschland

Sie müssen zwar Ihren Personalausweis nicht immer mit sich führen, allerdings sind Sie zum Besitz und unter Umständen zum Vorzeigen eines gültigen Personalausweises verpflichtet. 

  • Diese sogenannte Ausweispflicht gilt für alle deutschen Staatsbürger, sofern diese sich vorwiegend in Deutschland aufhalten und mindestens 16 Jahre alt sind.
  • Besitz bedeutet dabei, dass Sie den Personalausweis nicht ständig mitführen müssen sondern zumindest ohne Probleme Zugriff auf diesen haben.
  • Sie können nämlich unter Umständen von einer Behörde aufgefordert werden, Ihren Ausweis vorzulegen (§ 2 Abs. 2 PAuswG). Dazu gehören Behörden, die aufgrund Ihrer gesetzlichen Aufgaben dazu befugt sind, die Identität von Personen festzustellen, wie zum Beispiel die Polizeibehörden.
  • Alternativ können Sie anstatt eines Personalausweises auch einen Reisepass besitzen bzw. vorzeigen.
  • Unter Umständen können Sie sich von der Ausweispflicht befreien lassen, wenn Sie dauerhaft nicht am öffentlichen Leben teilnehmen können. Die Ursache dafür könnte zum Beispiel eine schwere Krankheit sein. Um sich befreien zu lassen, müssen Sie einen formlosen Antrag bei der für Sie zuständigen Meldebehörde stellen. 
helpster.de Autor:in
Kevin Höbig
Kevin HöbigKevin ist ein alter Hase bei HELPSTER. Als Webdesigner und Mediengestalter, der auch auf journalistische Erfahrung zurückblicken kann, beschäftigt er sich nicht nur privat mit technischen Themen. Dank seines Wissens hilft er anderen oft mit praktischen Tipps weiter.
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