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Mit wieviel Jahren darf man Mofa fahren? - Wissenswertes über die Fahrerlaubnis

Für das Fahren mit einem Mofa brauchen Sie eine Fahrerlaubnis.
Für das Fahren mit einem Mofa brauchen Sie eine Fahrerlaubnis.
Um mit einem Mofa (kurz für "Motor-Fahrrad") fahren zu können, muss unter Umständen eine Mofa-Prüfbescheinigung abgelegt werden und weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Welche das sind, und ab wieviel Jahren man die Prüfbescheinigung ablegen darf, erfahren Sie hier.

Ab wieviel Jahren man eine Prüfbescheinigung machen darf 

Damit man ein Mofa fahren darf, benötigt man entweder eine gültige Fahrerlaubnis oder ersatzweise eine Mofa-Prüfbescheinigung, die beim Fahren jederzeit mitgeführt werden muss.

  • Eine Ausnahme besteht hierbei bei Personen, welche vor dem 1. April 1965 geboren wurden und dann lediglich einen gültigen Personalausweis vorzeigen müssen. 
  • Die Mofa-Prüfbescheinigung kann man bereits mit 15 Jahren ablegen.
  • Diese wird nach dem abgeschlossenen Besuch eines Mofa-Lernkurses, der an einer Fahrschule oder einer allgemeinbildenden Schulen angeboten wird, und dem erfolgreichen Bestehen der theoretischen Prüfung erteilt.
  • Der praktische Teil umfasst dabei einmal 90 Minuten, die theoretische Ausbildung allerdings 6 Stunden zu jeweils 90 Minuten. 
  • Allerdings darf die theoretische Prüfung erst 3 Monate vor dem Mindestalter abgelegt werden, also frühestens mit 14 Jahren und 9 Monaten.
  • Wieviel für die Mofa-Prüfbescheinigung gezahlt werden muss, hängt von der jeweiligen Prüfstelle ab, liegt aber in den meisten Fällen zwischen 70 und 90 Euro.

Weitere Voraussetzungen für das Fahren eines Mofas im Straßenverkehr

Auch wenn die Prüfbescheinigung erteilt wurde, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit mit dem Mofa gefahren werden darf, wobei es dabei zum Beispiel darauf ankommt, wieviel das Mofa wiegt.

  • So ist für die Fahrt auf einer öffentlichen Straße sowohl ein Versicherungskennzeichen, also ein spezielles Kfz-Kennzeichen als auch eine Betriebserlaubnis und eine Versicherung notwendig.
  • Zudem besteht grundsätzlich eine Helmpflicht beim Fahren eines Mofas.
  • Diese Pflicht entfällt allerdings, wenn es sich gemäß der Leichtmofa-Ausnahmeverordnung (StVRAusnV) um ein sogenanntes Leicht-Mofa handelt.
  • Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn das Mofa nur eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h erreicht, wobei ein Mofa sowieso nur maximal 25 km/h schnell sein darf, oder im leeren Zustand weniger als 30 kg wiegt.
  • Zudem müssen alle Mofas einen Tacho, eine Klingel und einen Ständer haben, welche selbstverständlich auch alle funktionieren müssen. 
helpster.de Autor:in
Kevin Höbig
Kevin HöbigKevin ist ein alter Hase bei HELPSTER. Als Webdesigner und Mediengestalter, der auch auf journalistische Erfahrung zurückblicken kann, beschäftigt er sich nicht nur privat mit technischen Themen. Dank seines Wissens hilft er anderen oft mit praktischen Tipps weiter.
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