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Mit einem Nachmieter die Kündigungsfrist verkürzen - so gehen Sie vor

Es ist nicht ganz leicht, durch einen Nachmieter die Kündigungsfrist zu verkürzen.
Es ist nicht ganz leicht, durch einen Nachmieter die Kündigungsfrist zu verkürzen.
Viele Mieter sind der festen Überzeugung, dass Sie nur einen Nachmieter stellen müssen, um einen Mietvertrag vorzeitig beenden zu können. Aber die Kündigungsfrist muss in der Regel eingehalten werden und Nachmieter müssen nur in Ausnahmefällen vom Vermieter akzeptiert werden.

Was Sie benötigen:

  • BGB
  • wichtige Gründe
  • Verhandlungsgeschick

Mietverträge werden meist nicht vorzeitig gekündigt - trotz Nachmieter

Wenn Sie schnell und ohne Kosten einen bestehenden Mietvertrag auflösen wollen, also die Kündigungsfrist verkürzen möchten, müssen Sie einiges beachten. Allein die Tatsache, dass Sie einen Nachmieter finden, der Ihren Vertrag übernimmt, reicht nicht aus.

  • Grundsätzlich können nur Mietverträge gekündigt werden, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen worden sind. Wenn Sie also einen Mietvertrag für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen haben, zum Beispiel um so Mieterhöhungen auszuschließen, müssen Sie den Vertrag erfüllen.
  • Wenn Sie einen unbefristeten Mietvertrag abgeschlossen haben, in dem die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart ist, müssen Sie diese einhalten. Mieter können mit einer Frist von 3 Monaten kündigen, diese Frist ist grundsätzlich einzuhalten. Auch die Stellung eines Nachmieters ändert daran nichts.
  • Mietverträge in denen längere Kündigungsfristen vereinbart wurden (vertraglich vereinbarter Kündigungsverzicht) sind grundsätzlich einzuhalten.
  • Fazit: Die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten kann nie abgekürzt werden und Vereinbarungen über längere Fristen oder ein Vertragende zu einem festgelegten Zeitpunkt können nicht gekündigt werden.

Das Sonderkündigungsrecht verkürzt die Kündigungsfrist

Hier werden grundsätzlich die Rechte von Mieter und Vermieter abgewogen. Meistens wurden längere Kündigungsfristen zum Vorteil des Mieters vereinbart, nun muss der Mieter auch die Nachteile in Kauf nehmen. Aber keine Regel ohne Ausnahmen:

  • Wenn Sie aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt umziehen müssen, steht Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, in diesem Fall greift die Nachmieterregelung. Aber Achtung, die Betonung liegt auf "müssen". Wenn Sie sich freiwillig in eine andere Stadt versetzen lassen, haben Sie keinen außerordentlichen Kündigungsgrund.
  • Familiäre und gesundheitliche Gründe können auch ein außerordentlicher Kündigungsgrund sein, zum Beispiel, wenn sich die Familie vergrößert oder Sie aufgrund einer Erkrankung nicht mehr in der Wohnung bleiben können.
  • Wenn das Haus in dem Sie wohnen verwahrlost, die Wohnung erhebliche Mängel aufweist, kann dies sogar ein außerordentlicher Kündigungsgrund sein, bei dem Sie keinen Nachmieter stellen müssen. Auch wenn der Vermieter Ihnen einen Grund zur fristlosen Kündigung gibt, können Sie den Vertrag beenden, ohne einen Ersatzmieter zu stellen.
  • Der Wunsch in eine billigere Wohnung zu ziehen oder die Tatsache eine günstigere Bleibe gefunden zu haben ist mit Sicherheit kein außerordentlicher Kündigungsgrund.
  • Mietern kann nur geraten werden, sich mit dem Vermieter gütlich über die Beendigung zu einigen und einen Aufhebungsvertrag zu schließen, denn die Abwägung der Einzelfälle ist aufwendig und dauert lange. Meist wird das Urteil erst zu einem Zeitpunkt gefällt, wenn der Vertrag ohnehin beendet ist. Das Recht des Vermieters auf Vertragserfüllung wird Ihrem Recht auf vorzeitige Beendigung kritisch gegenübergestellt. Ist die Versetzung zu dem Zeitpunkt nötig? Kann sie verschoben werden? Ist Pendeln zumutbar? Welche Entfernung zum Arbeitsplatz kann noch zugemutet werden? Solche Fragen werden geklärt werden müssen.

Verkürzung der Kündigungsfrist mit einem Nachmieter

Sofern die Gründe für eine außerordentliche Kündigung vorliegen, müssen Sie nun einen Nachmieter suchen.

  • Alle Aktivitäten wie Annoncierung, Besichtigung der Wohnung, Ermittlung der relevanten Daten des Mieters, müssen von Ihnen ausgehen und dem Vermieter belegt werden. Sie müssen nicht den perfekten Mieter finden, aber einen, der Ihnen im Profil ähnlich ist. Wenn Sie die Wohnung alleine bewohnten, muss der Vermieter keine Familie mit 5 Kindern akzeptieren, wenn Sie keine Haustiere hatten, muss der Vermieter keine Hunde oder Katzen dulden.
  • Die Mietinteressenten müssen bereit sein in den Mietvertrag ohne Änderungen einzutreten. Auch müssen Sie für den Kontakt zwischen Nachmieter und Vermieter sorgen. Eine Liste mit Telefonnummern möglicher Interessenten, die Sie dem Vermieter übergeben, reicht mit Sicherheit nicht.
  • Der Vermieter hat das Recht, über die Nachmieter nachzudenken - bis zu 3 Monate kann er sich damit Zeit lassen. Auch darf der Vermieter eine angemessene Mieterhöhung verlangen.
  • Wenn der Vermieter geeignete Nachmieter nicht akzeptiert, werden Sie rechtlich so gestellt, als hätte ein Nachmieter Ihren Vertrag übernommen.
  • Die Verkürzung der Kündigungsfrist ist also auch schwierig, wenn Sie Nachmieter stellen. Die Annahme, dass auch die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten umgangen werden kann, ist falsch.
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