Die Riester-Rente ist für Arbeitnehmer aller Einkommensschichten gedacht. Daher sind die monatlichen Mindestbeiträge sehr niedrig angesetzt. Bereits mit nur 5 Euro monatlich können Sparer riestern.
- 06.06.2011 Uwe Rabolt
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände
Mit 5 Euro die Zulage sichern
Es gibt zwei Personenkreise, die Anspruch auf die Riester-Förderung haben.
- Zum einen sind dies die unmittelbar Zulagenberechtigten. Dabei handelt es sich um sozialversicherungspflichtige Berufstätige. Zum anderen gibt es die mittelbar Zulagenberechtigen. Diese Sparer sind nicht berufstätig, können jedoch auch mit weniger als 5 Euro riestern, wenn der Ehepartner einen Vertrag bespart.
- Die unmittelbar Zulagenberechtigten erhalten die volle Zulage, wenn Sie pro Jahr vier Prozent Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttos, maximal 2.100 Euro pro Jahr, in einen Riester-Vertrag einzahlen.
- Bereits ein sozialversicherungspflichtiges Jahreseinkommen von 1.500 Euro würde einem unmittelbar Zulagenberechtigten bei 5 Euro im Monat die volle Förderung in Höhe von 154 Euro bescheren. Eine eigene Berechnung können Sie im Internet erstellen. Riestern lohnt sich in dieser Situation auf jeden Fall.
Auch Ehepartner sollten riestern
- Wenn Sie verheiratet sind, und Sie oder Ihr Ehepartner ist nicht berufstätig, sollte er oder sie auf jeden Fall auch riestern. Es gibt Anbieter, die monatlich einen Mindestbeitrag in Höhe von 5 Euro für diesen Vertrag verlangen.
- Es gibt aber auch Anbieter, die auf die 5 Euro völlig verzichten. In diesem Fall wird der Vertrag nur mit der staatlichen Zulage bespart. Wenn Sie auf diese Art riestern möchten, haben Sie natürlich eine hervorragende Rendite. Null Euro Einsatz erwirtschaften 154 Euro Zulage pro Jahr. Über 30 Jahre hochgerechnet erhalten Sie 4.620 Euro zuzüglich der Zinsen. Das ist auf den ersten Blick nicht viel, aber dafür, dass Sie keinen Cent investiert haben, doch eine Menge.