Minijob: Urlaub berechnen - so geht's

Minijobber haben wie andere Arbeitnehmer auch einen Anspruch auf bezahlten Urlaub! Minijobber haben wie andere Arbeitnehmer auch einen Anspruch auf bezahlten Urlaub!
Gehen Sie einem Minijob nach und fragen sich, wie Sie mit diesem Minijob Ihren Urlaub richtig berechnen? Das ist ganz einfach. Nehmen Sie sich einen Moment Zeit und befolgen ein paar Hinweise und schon haben sie Gewissheit. Leider gibt es immer noch Arbeitgeber, die Ihren Minijobbern keinen bezahlten Urlaub gewähren wollen. Fragen Sie einfach nach. Als Minijobber haben Sie genau wie jeder andere Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlten Urlaub.
Themen der Anleitung Arbeiten Beruf Job Minijob Urlaub
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Gehen Sie einem Minijob nach und fragen sich wie Sie Ihren bezahlten Erholungsurlaub richtig berechnen? Sie haben grundsätzlich ca. vier Wochen Urlaub. Dies ist aber nur die Faustformel. Es kommt darauf an, an wievielen Werktagen Sie wieviele Stunden arbeiten.

So berechnen Sie bei einem Minijob Ihren Urlaub  

  • Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag des Minijobs, vielleicht hat Ihr Arbeitgeber darin den Umfang Ihres Urlaubs geregelt. Oft gewähren Arbeitgeber vertraglich mehr Urlaubstage als das Gesetz vorsieht. Nur wenn Ihr Arbeitsvertrag zu diesem Thema schweigt, ist der gesetzliche Mindestanspruch einschlägig.
  • Falls in Ihrem Arbeitsvertrag keine Konkretisierung zum Urlaub bei Ihrem Minijob steht, berechnen Sie den gesetzlichen Urlaubsanspruch.
  • Dazu schreiben Sie sich auf, an wievielen Tagen Sie wieviele Stunden in Ihrem Minijob arbeiten. Hierzu ein Beispiel zur Veranschaulichung: Wenn Sie an fünf Werktagen arbeiten, haben Sie einen Anspruch auf zwanzig Urlaubstage. Das gilt sogar, wenn Sie maximal zwanzig Std. pro Woche arbeiten. Arbeiten Sie dagegen an zwei Werktagen zwanzig Stunden, stehen Ihnen keine zwanzig, sondern nur acht Urlaubstage zu.
  • Ihr gesetzlicher Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub umfasst mindestens vier Wochen, d.h. vierundzwanzig Werktage, ausgehend von einer Woche, die sechs Werktage umfasst. Werfen Sie zur Überprüfung einen Blick ins Bundesurlaubsgesetz, § 3 BUrlG. Das Bundesurlaubsgesetz berechnet sechs Werktage. Nur in wenigen Branchen arbeitet man sechs Tage. Rechnen Sie daher den Urlaub auf die entsprechenden Werktage um.
  • Zur Veranschaulichung hier ein Beispiel, wie Sie unproblematisch Ihren gesetzlichen Mindestanspruch auf Urlaub vom Minijob berechnen können: Wenn Sie an 2 Tagen je Woche arbeiten, multiplizieren Sie 2 Tage mit dem gesetzlichen Mindesturlaub, d. h. mit 24. Dann teilen Sie diesen Wert durch die Anzahl der Werktage, bei einer 5-Tage Woche durch 5, bei einer 6-Tage Woche durch 6, dann erhalten Sie Ihre Urlaubstage als Ergebnis.     

Genießen Sie Ihren wohlverdienten Erholungsurlaub vom Minijob!

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