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Minijob: Urlaub berechnen - so geht's

Minijobber haben wie andere Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub!
Minijobber haben wie andere Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub!
Gehen Sie einem Minijob nach und fragen sich, wie Sie mit diesem Minijob Ihren Urlaub richtig berechnen? Das ist ganz einfach. Nehmen Sie sich einen Moment Zeit und befolgen ein paar Hinweise und schon haben sie Gewissheit. Jedoch gibt es immer noch Arbeitgeber, die Ihren Minijobbern keinen bezahlten Urlaub gewähren wollen. Fragen Sie einfach nach. Als Minijobber haben Sie genau wie jeder andere Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlten Urlaub.

Was Sie benötigen:

  • Minijob
  • evtl. einen Taschenrechner

Gehen Sie einem Minijob nach und fragen sich, wie Sie Ihren bezahlten Erholungsurlaub richtig berechnen? Sie haben grundsätzlich ca. vier Wochen Urlaub. Dies ist aber nur die Faustformel. Es kommt darauf an, an wie vielen Werktagen Sie wie viele Stunden arbeiten.

So berechnen Sie bei einem Minijob Ihren Urlaub  

  • Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag des Minijobs, vielleicht hat Ihr Arbeitgeber darin den Umfang Ihres Urlaubs geregelt. Oft gewähren Arbeitgeber vertraglich mehr Urlaubstage, als das Gesetz vorsieht. Nur wenn Ihr Arbeitsvertrag zu diesem Thema schweigt, ist der gesetzliche Mindestanspruch einschlägig.
  • Falls in Ihrem Arbeitsvertrag keine Konkretisierung zum Urlaub steht, berechnen Sie den gesetzlichen Urlaubsanspruch.
  • Dazu schreiben Sie sich auf, an wie vielen Tagen Sie wie viele Stunden in Ihrem Minijob arbeiten. Hierzu ein Beispiel zur Veranschaulichung: Wenn Sie an fünf Werktagen arbeiten, haben Sie einen Anspruch auf zwanzig Urlaubstage. Das gilt sogar, wenn Sie maximal zwanzig Stunden pro Woche arbeiten. Arbeiten Sie dagegen an zwei Werktagen zwanzig Stunden, stehen Ihnen keine zwanzig, sondern nur acht Urlaubstage zu.
  • Ihr gesetzlicher Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub umfasst mindestens vier Wochen, d.h. vierundzwanzig Werktage, ausgehend von einer Woche, die sechs Werktage umfasst. Werfen Sie zur Überprüfung einen Blick ins Bundesurlaubsgesetz, § 3 BUrlG. Das Bundesurlaubsgesetz berechnet sechs Werktage. Nur in wenigen Branchen arbeitet man sechs Tage. Rechnen Sie daher den Urlaub auf die entsprechenden Werktage um.
  • Zur Veranschaulichung hier ein Beispiel, wie Sie unproblematisch Ihren gesetzlichen Mindestanspruch auf Urlaub vom Minijob berechnen können: Wenn Sie an 2 Tagen je Woche arbeiten, multiplizieren Sie 2 Tage mit dem gesetzlichen Mindesturlaub, d. h. mit 24. Dann teilen Sie diesen Wert durch die Anzahl der Werktage, bei einer 5-Tage-Woche durch 5, bei einer 6-Tage Woche durch 6, dann erhalten Sie Ihre Urlaubstage als Ergebnis.     

So beantragen Sie Ihren Urlaub

  1. Fragen Sie in der Personalabteilung nach, ob es spezielle Urlaubsantragsformulare gibt. Sicherlich wird man Ihnen gerne weiterhelfen. Viele Firmen arbeiten auch mit virtuellen Urlaubsanträgen über ein Zeiterfassungssystem. Dann stellen Sie Ihren Antrag über dieses Softwaresystem. Füllen Sie das Antragsformular aus und geben Sie Ihre Wunschurlaubstermine ein. Nun geben Sie Ihren Antrag Ihrem direkten Vorgesetzten. Er wird Ihren Urlaubsantrag genehmigen oder ablehnen.
  2. Wird Ihr Antrag abgelehnt, etwa weil er in die Schulferien fällt und schon viele andere Arbeitnehmer zu dieser Zeit Urlaub haben, oder Sie eine vertragliche Urlaubssperre haben, sollten Sie einen anderen Termin auswählen und einen neuen Antrag stellen.

Genießen Sie Ihren wohlverdienten Erholungsurlaub vom Minijob!

Weitere Autorin: Britta Jones

helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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