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Migräne - eine Kur richtig beantragen

Migräne kann unerträglich sein.
Migräne kann unerträglich sein.
Haben Sie oft Migräne? Sie kann unerträglich werden. Schon wenn sie im Anmarsch ist, hilft nur, sich hinzulegen und den Raum abzudunkeln. Was bedeutet Migräne und wie beantragen Sie eine Kur?

Was Sie benötigen:

  • Hausarzt
  • medizinischer Dienst (MDK)

Was Migräne bedeutet

Migräne tritt anfallsweise auf (Migräneattacken). Bewegen Sie sich noch dazu, werden die Kopfschmerzen immer schlimmer.

  • Zusätzlich treten noch andere Symptome auf wie beispielsweise Licht- oder Lärmempfindlichkeit aber auch Übelkeit. Manche Menschen leiden auch unter Sehstörungen.
  • Experten kennen bisher noch nicht die genauen Ursachen. Aber sie wissen, dass sogenannte Trigger (Auslöser) dafür verantwortlich sein können.
  • Mediziner gehen auch davon aus, dass ein Ungleichgewicht des Gehirnstoffwechsels schuld an den schlimmen Kopfschmerzen ist. Dazu gehören unter anderem die Botenstoffe Noradrenalin und Serotonin.
  • Die Botenstoffe beeinflussen die Schmerzempfindlichkeit der kleinen Blutgefäße im Gehirn, die sich entzündlich verändern.
  • Es fehlt auch im Hirnstamm die Schmerzhemmung, die für die Migränekopfschmerzen verantwortlich ist.
  • Leider leiden auch schon Kinder unter den Kopfschmerzattacken, weil sie auch familiär vorkommen. Für einige Formen der Migräne ist die genetische Veranlagung nachgewiesen.

Es ist meist schwierig, die Migräne zu behandeln. Mediziner geben in der Regel Medikamente. Die medikamentöse Therapie wird auch oft mit einer Psychotherapie kombiniert.

So beantragen Sie eine Kur

Leiden Sie oft an Migräne, können Sie mit Ihrem Hausarzt besprechen, ob nicht eine Kur (heute Rehabilitation) sinnvoll ist.

  • Je nachdem wie schwer die Erkrankung ist, kann der Arzt eine Kur empfehlen.
  • Die Kompetenz, um eine Kur zu attestieren, kann nur ein Arzt.
  • Das Formular für einen Kurantrag können Sie bei der Krankenkasse besorgen und sich im Internet downloaden.
  • Ein Teil des Formulars ist für den Arzt, der die Diagnose(n) und die Gründe für die Empfehlung aufschreiben muss.
  • Danach gehen alle Unterlagen an die Krankenkasse oder an den Rentenversicherungsträger. Das kommt darauf an, ob Sie Arbeitnehmer sind und für eine bestimmte Zeit Rentenversicherungsbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben.
  • Nach einigen Wochen bekommen Sie Bescheid vom Kostenträger. Dort ist ersichtlich, welcher Kurort für Sie infrage kommt und für wie lange die Reha genehmigt ist.

Bekommen Sie eine Ablehnung, sollten Sie Widerspruch einlegen. Hilfe kann Ihnen ein Sozialverband geben. Gegen einen geringen meist vierteljährlichen Beitrag wird von dort aus alles Wichtige erledigt.

helpster.de Autor:in
Iris Gödecker
Iris GödeckerIris ist in Westfalen geboren und hat lange im Gesundheitswesen gearbeitet. Heute ist sie als freie Autorin und ehrenamtlich in der Trauerhilfe tätig. Somit eine Expertin für die Kategorie Medizin und Familie.
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