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Mietzuschuss für Studenten - so beantragen Sie als Student Wohngeld

Auch Studenten können Wohngeld bekommen.
Auch Studenten können Wohngeld bekommen.
Es entspricht nicht den Tatsachen, dass Studenten grundsätzlich nie Wohngeld bekommen können. Über den Mietzuschuss sollten Sie sich genau erkundigen, denn vielen Studenten steht ein Mietzuschuss zu.

Das müssen Studenten bezüglich Wohngeld beachten

Grundsätzlich ist es so, dass niemand Anspruch auf Wohngeld hat, der - wie es heißt - "dem Grunde nach" BAföG beziehen könnte, also eine Ausbildung absolviert, die nach diesem Gesetz förderbar ist. In der Regel trifft dies auf alle Studenten zu. Aber es gibt Ausnahmen:

  • Ein Anspruch auf den Mietzuschuss kann bestehen, wenn Sie zu alt sind, um BAföG zu beziehen oder zum Beispiel Ausländer sind und Ihnen diese Leistung nicht zusteht.
  • Auch wenn Sie BAföG ausschließlich als Darlehen bekommen, haben Sie einen Anspruch auf Wohngeld. Das trifft auf einige Studenten zu.
  • Weitere Gründe, dass Ihnen der Mietzuschuss zustehen könnte, sind, dass Sie in Deutschland wohnen aber im Ausland studieren oder wenn es sich um ein Zusatzstudium handelt.
  • Auch kann ein Anspruch bestehen, wenn Sie mit anderen Personen in einem Haushalt wohnen und eine davon keinen Anspruch auf BAföG oder ALG II hat, z. B. wenn ein Kind im Haushalt ist.

Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass, wenn Sie ein Studium machen, das aus welchem Grund auch immer nicht über BAföG gefördert werden kann, ein Anrecht auf dem Mietzuschuss besteht, sofern Sie bedürftig sind.

So bekommen Sie den Mietzuschuss

  • Wenden Sie sich an die Gemeinde, in der Sie wohnen, und fragen Sie nach, wo die nächste Stelle ist, bei der Sie Wohngeld beantragen können. Das ist in den Gemeinden verschieden.
  • Dort bekommen Sie die richtigen Formulare, mit denen auch Studenten den Mietzuschuss beantragen können. Auch wenn Sie ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung bewohnen, können Sie als Lastenzuschuss vergleichbare Leistungen erhalten.
  • Sie müssen dem Antrag Belege über die Wohnung (Kosten und Größe), die Nebenkosten, Ihr Einkommen und daraus zu leistenden Unterhalt beifügen.
  • Wenn Sie einen BAföG-Bescheid haben, dem zu entnehmen ist, dass Ihnen BAföG dem Grunde nach nicht zu steht bzw. dass Sie die Leistung ausschließlich als Darlehen bekommen, sollten Sie eine Kopie davon dem Antrag beifügen. Ein Negativ-Bescheid, weil das Einkommen zu groß ist, nützt Ihnen nichts.
  • Wenn Sie keinen Bescheid darüber haben, dass Ihnen BAföG nicht zusteht, weil die Ausbildung nicht gefördert werden kann, müssen Sie unter Umständen andere Belege beifügen. Oft macht es Sinn, einen Antrag auf BAföG zu stellen, nur um einen entsprechenden Ablehnungsbescheid zu bekommen, damit den Anspruch auf den Mietzuschuss zu begründen.

Studenten sollten sich nie einfach damit abspeisen lassen, dass es grundsätzlich keinen Mietzuschuss für Studenten gibt, denn es gibt wie erwähnt viele Ausnahmen.

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