Viele Mietverträge sehen vor, dass die Mietwohnung bei Auszug weiß zu streichen ist. Das ist gar kein Problem, beachtet man ein paar Hinweise
- 15.12.2011 Sabrina Jevsovar
Die Mietwohnung beim Auszug renovieren - muss ich das überhaupt?
- Hier gelten klare Regeln: Unabhängig davon, was im Mietvertrag steht, ist eine Mietwohnung nur dann bei Auszug zu renovieren, wenn sie bei Einzug als renoviert übernommen wurde. Sie als Mieter schwingen daher nur einmal den Pinsel - entweder bei Einzug oder wenn es heißt "Time to say Goodbye".
- Einige in älteren Verträgen verwendete Renovierungsklauseln sind außerdem ungültig und müssen daher nicht beachtet werden. So muss ein Mieter keine starren Renovierungsfristen für seine Mietwohnung einhalten. Wenn es also heißt: Das Wohnzimmer ist alle drei Jahre zu renovieren, die Küche spätestens nach fünf Jahren - ist das nicht ihr Problem. Anders verhält es sich, wenn nur Richtwerte angegeben sind. Hier sollte der Abnutzungsgrad der Wohnung bei Übergabe auch in etwa dem Üblichen entsprechen. Ist die Renovierung des Wohnzimmers beispielsweise längst überfällig, kann der Vermieter einen entsprechenden Betrag von der Kaution abziehen.
Dann lieber doch alles gleich weiß streichen - oder?
- Das ist auf jeden Fall eine Option. Wichtig ist hierbei nur, dass der Vermieter Anspruch auf Malerarbeiten mittlerer Qualität und Güte hat. Zu deutsch: Sie müssen keinen Profi beauftragen, sollten aber auch nicht zwei linke Hände haben. Und natürlich müssen Sie sich bei der Ausführung der Arbeiten Mühe geben, das versteht sich von selbst.
- Auch die Materialien sollten mittlerer Qualität entsprechen. Niemand kann erwarten, dass Sie Luxusfarbe an die Wände, die nun bald ein anderer Mieter bewohnen wird, bringen. Aber natürlich sollte es nicht die billigste Farbe sein, die Sie finden können. Fällt die nämlich beim ersten Windzug von der Wand, sind Sie der Angeschmierte.
- Ein weiterer Vorteil dabei, die Wohnung weiß zu streichen, ist die Neutralität der Farbe weiß. Kein Vermieter kann oder wird verlangen, dass Sie die Mietwohnung in einer anderen Farbe streichen - und der Nachmieter hat auch den größtmöglichen Handlungsspielraum bei seiner eigenen Wanddeko.