Mietrückstände - so verhindern Sie eine Räumungsklage

Mietrückstände - Sie wollen doch nicht obdachlos werden. Mietrückstände - Sie wollen doch nicht obdachlos werden.
Nichts bedroht Ihre Existenz mehr als eine Räumungsklage. Wenn Sie Mietrückstände haben, ist es sehr wichtig, dass Sie die Initiative ergreifen.
Liyah García Ferreira
24.08.2010 Liyah García Ferreira

Sprechen Sie bei Mietrückständen mit Ihrem Vermieter

  1. Gehen Sie auf Ihren Vermieter zu und sprechen mit ihm, auch wenn er wegen den fehlenden Mieteinnahmen verärgert ist. Öffnen und lesen Sie Ihre Post. Ignorieren Sie auf keinen Fall Ihre Briefe. Das ist sehr wichtig, denn viele, die Schulden haben, lesen ihre Briefe nicht mehr.
  2. Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter. Erklären Sie ihm Ihre Notlage. Hoffen Sie aber nicht darauf, dass er Ihnen Ihre Verpflichtungen der Mietzahlungen erlässt, sondern versichern Sie ihm, dass Sie nicht mutwillig die Miete nicht oder nur teilweise zahlen.
  3. Bieten Sie ihm eine Vereinbarung an. Wenn Sie durch Jobverlust die Mietrückstände angehäuft haben, Sie aber in zwei Monaten eine neue Stelle antreten, könnten Sie ihn bitten, dass er bis dahin die Forderung ruhen lässt. Ab dem Monat, an dem Sie wieder arbeiten, bieten Sie ihm eine Ratenzahlung an, um die Mietrückstände zu begleichen.
  4. Falls Sie nicht viel verdienen und wissen, dass Sie langfristig wieder in Bedrängnis kommen werden, Ihre Miete nicht mehr zahlen zu können, lassen sich viele Vermieter auf den Deal ein, die Miete zu senken, wenn Sie im Gegenzug dafür Hausmeisterarbeiten übernehmen. Legen Sie für Ihre Hausmeisterarbeiten eine bestimmte Stundenzahl pro Woche fest.

Die Räumungsklage verhindern

  1. Falls Sie die Räumungsklage nur durch Zahlung der Mietrückstände verhindern können, bitten Sie Ihre Familie um Hilfe. Wenn das aber nicht in Frage kommt, könnten Sie bei der ARGE einen Antrag stellen, dass diese Ihnen Ihre Mietschulden vorstreckt. Die ARGE erwartet aber im Gegenzug oft, eine schriftliche Garantie des Vermieters, dass der Mieter dann weiterhin in der Wohnung bleiben darf, vorausgesetzt, dass Sie die kommenden Monatsmieten zahlen können.
  2. Viele Schuldner machen den Fehler, dass Sie sich vor den Forderungen anderer verstecken. Sie müssen unbedingt aktiv bleiben beim Lösen Ihres Problems, denn weder die Mietrückstände noch die Räumungsklage verschwinden von selbst. Wenn Sie Hilfe brauchen, wenden Sie sich an eine Schuldnerberatung!
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