Viele Mieter wissen nicht, wie sie sich bei Mängeln in der Wohnung verhalten sollen. Oft empfiehlt sich, zumindest wenn der Mangel nicht zügig behoben wird, eine Mietminderung zu verlangen; so etwa bei einer zu kalten Wohnung aufgrund des Versagens einer Heizung.
- 21.10.2011 Boris Valdix
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Wohnmängel durch kalte Heizung
- Die Funktionsfähigkeit von technischen Anlagen muss in einer Mietwohnung gewährleistet sein. Das gilt natürlich vor allem für Heizungen. Schließlich haben Sie eine im vertragsgemäßen Zustand befindliche Wohnung gemietet.
- Es spielt keine Rolle, ob den Vermieter an der zu kalten Wohnung durch Ausfall der Heizung ein Verschulden trifft.
- Es zählt allein das Vorliegen des Mangels. Allerdings dürfen Sie den Heizungsausfall nicht selbst verschuldet haben.
- Grundlage für die Mietminderung ist die Bruttomiete. In welcher Höhe letztlich die Miete gemindert werden kann, hängt von den Einzelumständen ab.
- Sie können sich orientieren an diversen Tabellen der Rechtsprechung.
- Fällt Ihre Heizung innerhalb der Heizperiode gänzlich aus, so können Sie die Miete um 100 % mindern und um bis zu 13 %, wenn nur noch eine Raumtemperatur von bis zu 18°C erreicht wird.
Wie Sie an die Mietminderung herangehen
- Wichtig ist, dass Sie Ihrem Vermieter den Ausfall der Heizung anzeigen und zwar unverzüglich. Idealerweise senden Sie ein Einschreiben und formulieren dort auch eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung.
- Solange aber der Vermieter den Mangel nicht beseitigt, können Sie Mietminderung verlangen. Ein Mangel liegt nach ständiger Rechtsprechung regelmäßig vor, wenn eine Raumtemperatur von 20°C nicht erreicht wird.
- Sichern Sie Beweise dafür, dass die Raumtemperatur zu gering und es in der Wohnung zu kalt ist, etwa durch Zeugen.
- Mindern Sie ohne langes Zögern die Miete oder zahlen Sie die nächste Rate nur unter Vorbehalt. Wenn Sie die Miete mit der nächsten Rate verrechnen wollen, müssen Sie daran denken, den Dauerauftrag kurzfristig zu stoppen.
- Musterbriefe für die Mietminderung finden Sie im Internet oder beim örtlichen Mieterbund.