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Mietminderung durch Baulärm vom Straßenbau - das sollten Sie als Mieter beachten

Lärm macht auf Dauer krank.
Lärm macht auf Dauer krank.
Lärm nervt. Auch der Baulärm beim Straßenbau ist eine Belastung und kann eine Mietminderung rechtfertigen. Bevor Sie sich unnötig zusätzlich aufregen, sollten Sie Ihre Situation analysieren.

Straßenbau verursacht Baulärm. Möchten Sie darauf eine Mietminderung aufbauen, kommt es auf die Umstände an.

Straßenbau kann ortsüblich sein

  • Wichtigstes Kriterium ist die Ortsüblichkeit. Wenn Sie in eine Gegend umgezogen sind, in der seit Jahren immer wieder und überall Straßenbau betrieben wird oder abzusehen war, dass eine Straßenbaumaßnahme ansteht, wäre es treuwidrig, wenn Sie damit eine Mietminderung begründen wollten.
  • Haben Sie sich in einem Neubaugebiet niedergelassen, ist Straßenbau und der damit verbundene Baulärm zwangsläufig. Auch das begründet keine Mietminderung.

Vermieter haftet auch auch bei Baulärm

  • Immerhin: Baulärm vom Straßenbau kann durchaus eine Mietminderung auch dann rechtfertigen, wenn der Vermieter nichts dafür kann. Baulärm ist auch dann ein Mangel im Sinne des Mietrechts, wenn er von außerhalb der Wohnung kommt und nicht vom Mieter oder von einem beauftragten Bauhandwerker verursacht wird.
  • Haben Sie die Möglichkeit, die Fenster zu schließen und den Baulärm vom Straßenbau dadurch abzuwehren, reduziert sich Ihr Minderungsanspruch bis auf Null. Erst dann, wenn der Baulärm unzumutbar wird oder Ihnen Abwehrmaßnahmen auf Dauer nicht zuzumuten sind, kommt eine Minderung in Betracht.

Rechtsprechung zu Mietminderung ist uneinheitlich

  • Sie sollten wissen, dass die Rechtsprechung sehr uneinheitlich ist und Minderungsquoten von 5-30 % ansetzt. Es handelt sich dabei immer um Einzelfälle, in denen die Umstände maßgebend waren. Dabei kommt es auf die Stärke und die zeitliche Dauer des Baulärms und des damit verbundenen Staubs und Drecks an sowie ob die Baustelle rund um die Uhr, nur tagsüber, zu bestimmten Zeiten oder gar auch am Wochenende betrieben wird.
  • Beispiele: Beim Ausbau der Eisenbahnstrecke von Köln nach Aachen wurde einem Mieter 20 %, beim Ausbau der ICE-Neubaustrecke von Köln nach Frankfurt 10 % Mietminderung zugestanden.
  • Um Ihren Minderungsanspruch beweisen zu können, sollten Sie ein Baulärmtagebuch führen und alle Details vermerken.
  • Im Ergebnis müssen Sie sich fragen, ob es sich lohnt, den Vermieter unter Umständen auf Mietminderung zu verklagen und Zeit, Geld und Nerven zusätzlich investieren zu müssen oder ob es besser ist, einfach abzuwarten, bis die Lärmquelle sich von selbst erledigt.
  • Wohnt der Vermieter im gleichen Haus, sollten Sie bedenken, dass auch er dem Baulärm ausgesetzt ist, diesen aber entschädigungslos dulden muss. Wollten Sie ihm dafür die Miete kürzen, wäre dies irgendwie ungerecht.
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