Mieter kündigen wegen Eigenbedarf - das sollten Sie beachten

Kündigen Sie dem Mieter wegen Eigenbedarf. Kündigen Sie dem Mieter wegen Eigenbedarf.
Ein Vermieter hat es deutlich schwerer, seine Kündigung zu begründen, als es der Mieter hat. Wer seinem Mieter wegen Eigenbedarf kündigt, sollte unbedingt die rechtliche Anforderungen berücksichtigen. Sie laufen sonst Gefahr, dass die Kündigung nicht wirksam ist. Erfahren Sie, wie Sie wegen Eigenbedarf Ihrem Mieter kündigen.
Britta Odendahl
30.11.2011 Britta Odendahl
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Wer eine Wohnung vermietet und sie dann selbst nutzen möchte, muss dem Mieter kündigen, um die Eigentumswohnung selbst zu bewohnen zu können. Denken Sie hierzu an die rechtlichen Anforderungen und setzen Ihr Recht um, indem Sie Ihrem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen.

So kündigen Sie dem Mieter wegen Eigenbedarf

  • Sie können Ihrem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen, wenn Sie die Wohnung für sich benötigen oder eine Person benötigen, die zu Ihrem Haushalt gehört oder Ihnen nahesteht.
  • Sie sollten wissen, dass Sie Ihrem Mieter gegenüber in der Beweislast sind. Sie müssen beweisen können, dass Sie die Wohnung benötigen. Gesetzlich normiert ist die Kündigung wegen Eigenbedarf in §§ 573 II Nr. 2 BGB. Schauen Sie in das Bürgerliche Gesetzbuch.
  • Berücksichtigen Sie die gesetzliche Kündigungsfrist. Nur weil Sie Ihre eigene Wohnung selbst nutzen wollen, heißt dies nicht, dass Sie sich nicht an die Frist halten müssen.
  • Sie müssen in dem Kündigungsschreiben begründen, warum Sie kündigen. Führen Sie hierzu Ihre Kündigungsgründe einzeln auf. Nennen Sie die Personen, die die Wohnung nutzen werden, und erläutern Sie Ihr Verhältnis zu diesen Personen. Sind die Menschen, die in der Wohnung wohnen sollen, nicht Bestandteil Ihrer Familie, erläutern Sie Ihre Pflicht.
  • Weisen Sie in der Eigenbedarfskündigung auf das Recht zum Widerspruch hin, dass der Mieter hat, wenn er ein sozialer Härtefall ist.
  • Beachten Sie, dass Ihr Eigenbedarf nicht nur zum Kündigungstermin, sondern auch im während der Kündigungsfrist gegeben sein muss. Falls Sie einen Rechtsstreit wegen der Räumung der vermieteten Wohnung führen, muss die Eigenbedarfssituation währenddessen nachweisbar sein. Entfällt die Notwendigkeit des eigenen Bedarfs, verliert die Kündigung Ihren Grund. Sie müssen Ihren Mieter über Änderungen informieren, sonst lösen Sie eventuell die Schadensersatzpflicht aus. Nur so kündigen Sie Ihrem Mieter rechtmäßig wegen Eigenbedarf.

Formelle Anforderungen an die Kündigung wegen Eigenbedarfs

  • Sie müssen wissen, dass Sie nur rechtmäßig kündigen können wegen Eigenbedarfs, wenn Sie dies in Schriftform durchführen. Verfassen Sie das Kündigungsschreiben als Brief. Sie können nur mit einer postalischen, schriftlichen Kündigung wegen Eigenbedarf kündigen. Schicken Sie hierzu weder eine E-Mail noch ein Fax, sondern ein Kündigungsschreiben.
  • Kündigen Sie Ihrem Mieter wegen Eigenbedarf, indem Sie das Kündigungsschreiben per Einschreiben-Rückschein abschicken. So können Sie sich vergewissern, wann es zugestellt wurde und ob Sie fristgemäß gekündigt haben.
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