Mieter hat die Kaution einbehalten - was tun?

Rückgabe der Mietkaution - so verhalten Sie sich richtig. Rückgabe der Mietkaution - so verhalten Sie sich richtig.
Bei den meisten Vertragsabschlüssen für Mietwohnungen- und Häuser wird eine Kaution fällig. Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter einen gesetzlichen Anspruch auf die Rückgabe der vereinbarten Sicherheitsleistung. Das kann neben der Bar-Kaution auch ein Mietkautionskonto oder eine Bürgschaftsurkunde sein. Will der Vermieter die Kaution einbehalten, so ist er verpflichtet, eine detaillierte Auflistung der behaupteten Ansprüche vorzulegen. Die Aufstellung muss außerdem den jeweiligen Grund und die Höhe des Anspruchs beinhalten.
Janet Hartung
15.12.2010 Janet Hartung
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Voraussetzungen für die Herausgabe der Miet-Kaution

  • Für die Rückgabe der Kaution müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört grundsätzlich die Beendigung des Mietverhältnisses.
  • Darüber hinaus hat der Vermieter das Recht auf Anspruchprüfung gegenüber dem Mieter. Für eine angemessene Prüfung auf Ansprüche aus dem Mietverhältnis, sieht der Gesetzgeber zirka drei bis sechs Monate vor. Hat der Vermieter seinen Anspruch geprüft, muss er dem Mieter gegenüber abrechnen.
  • Die Prüfung beinhaltet eventuell ausstehende Nebenkostenabrechnungen, Mängelbeseitigungen sowie die erwirtschafteten Zinsen aus der Kaution. Der Vermieter ist verpflichtet, die einzelnen Posten durch konkrete Nachweise zu belegen.
  • Kontrollieren Sie die Abrechnung auf Richtigkeit. Auch wenn der Vermieter Ansprüche geltend macht, darf er nur einen angemessenen Betrag der Kaution einbehalten. Sind Sie mit der Entscheidung des Vermieters nicht einverstanden, können Sie gegebenenfalls Klage erheben.

Höhe und Zweck der Kaution

  • Die Höhe der Kaution für Wohnraum darf drei Monats-Kaltmieten nicht überschreiten. Für die Berechnung gilt der Mietpreis bei Vertragsabschluss. Eventuell geleistete Vorauszahlungen für Nebenkosten werden dabei nicht berücksichtigt.
  • Die Zahlung der Kaution dient einzig der Absicherung Ihres Vermieters. Kommt der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nach, kann der Vermieter einen entsprechenden Teil der Kaution einbehalten. Das kann zum Beispiel bei ausbleibenden Mietzahlungen oder selbst verursachten Schäden der Fall sein.

Wenn die Kaution einbehalten wird

  • Grundsätzlich sichert die Kaution den Vermieter ab. Dennoch kann dieser die Kaution nicht ohne Weiteres einbehalten oder darüber verfügen. Nach Beendigung des Mietvertrages stellt der Vermieter Ihnen eine Gesamtabrechnung aus. Nach Abzug eventueller Ansprüche, erhalten Sie Ihre Kaution zurück.
  • Sollte der Vermieter die Kaution zu Unrecht einbehalten, können Sie rechtlich dagegen vorgehen. Es empfiehlt sich jedoch, eine gütige Einigung zu erzielen, was in den meisten Fällen auch möglich ist. Bereits bei der Wohnungsabnahme können Mieter und Vermieter darüber verhandeln.
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