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Mehrwertsteuerrückerstattung mit Formular - so funktioniert es

Denken Sie an die Bestätigung vom Zoll.
Denken Sie an die Bestätigung vom Zoll.
Reisende können die auf Ware erhobene Mehrwertsteuer zurück bekommen, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Das für die Mehrwertsteuerrückerstattung benötigte Formular muss im Land des Kaufs ausgefüllt werden.

Generelles zur Mehrwertsteuerrückerstattung

Wenn Sie in einem Land einkaufen, das nicht der EU angehört oder wenn Sie als Angehöriger eines Nicht-EU-Staates in der EU einkaufen, muss sofern bestimmte Freigrenzen überschritten sind die Ware verzollt und nachversteuert werden. Es ist in der Regel Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten.

  • Im Gegenzug kann die auf die Ware gezahlte Mehrwertsteuer vom Verkäufer zurückverlangt werden. Theoretisch genügt es die abgestempelte Ausfuhrdeklaration an den Verkäufer zu senden, dieser erstattet die gezahlte Steuer per Überweisung. Sie müssen dann lange auf das Geld warten bzw. habe bei Nichtzahlung große Probleme das Geld einzutreiben.
  • Achten Sie auf Hinweise, ob Geschäfte mit Dienstleistern wie Global Refund oder Premier Tax Free zusammenarbeiten. Fragen Sie im Zweifel nach, wie eine Erstattung der Mehrwertsteuer erfolgen kann. Wenn das Geschäft mit einem solchen Dienstleister zusammenarbeitet, bekommen Sie im Geschäft ein entsprechendes Formular. Diese wird vom Zoll bei der Ausreise abgestempelt, Sie können das Geld in der Regel an einer Servicestelle die am Flughafen ist in Empfang nehmen.
  • Nicht-EU-Bürger, die in Deutschland einkaufen, können auch einen Ausfuhrschein aus dem Netz runterladen und im Geschäft beim Einkauf ausfüllen lassen. Sobald Sie auf dem Formular den Zollstempel haben, können Sie zu einem der Dienstleister am Flughafen gehen oder das Geld postalisch beim Geschäft anfordern. Dieser Schein gilt nur für die Mehrwertsteuerrückerstattung von in Deutschland gekaufter Ware.

So bekommen Sie den Zollstempel auf das Formular

Grundsätzlich ist die letzte Zollstelle, die Sie passieren, wenn Sie die EU verlassen zuständig. Das kann in der Praxis problematisch werden.

  • Angenommen Sie fliegen von Frankfurt über London nach New York: In dem Fall ist London für den Stempel auf dem Formular zuständig. Nun kann es aber sein, dass der Aufenthalt in London zu knapp bemessen ist, um den Zoll aufzusuchen. In dem Fall können Sie das Formular auch in Frankfurt abstempeln lassen, weil Sie London nur für den Transit nutzen. Die gekaufte Ware kommt dann mit den Zollpapieren in das Gepäck, dass Sie aufgeben.
  • Bei der Ausreise mit einem Zug reisen die Zöllner meist im Zug mit und erledigen die Zollabfertigung während der Fahrt. Es kann immer passieren, dass keine Zöllner mitreisen oder dass diese nicht alle Wagen kontrollieren. Sie sollten sich auf jeden Fall vor der Abreise erkundigen wie und wo eine Zollabfertigung stattfindet.

Wenn Sie keinen Zollstempel auf Ihre Formulare bekommen, wenden Sie sich an eine Auslandvertretung des Landes in dem Sie die Ware gekauft haben. Für in Deutschland gekaufte Waren, die für den persönlichen Bedarf sind und wenn der Kauf nicht länger als 3 Monate zurückliegt, können Sie die Ausfuhrbestätigung für die Mehrwertsteuerrückerstattung meist auch von der deutschen Auslandsvertretung bekommen.

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