Wenn deutsche Handwerksfirmen geschäftlich im EU-Ausland unterwegs sind, zahlen sie beim Tanken, bei Hotelübernachtungen oder bei Ausgaben für Speisen und Getränke immer die jeweilige ausländischer Mehrwertsteuer mit. Im Rahmen des sogenannten Umsatzsteuervergütungsverfahrens besteht innerhalb der EU die Möglichkeit der Mehrwertsteuererstattung.
Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen erhalten ausländische Mehrwertsteuer zurück
- Wenn Sie ausländische Mehrwertsteuer zurückerhalten möchten, müssen einen entsprechenden Antrag auf Vorsteuererstattung in elektronischer Form stellen. Die Mehrwertsteuererstattung aus dem EU-Ausland ist in der Richtlinie 2008/9/EG geregelt.
- Einen Antrag auf Vorsteuererstattung stellen Sie immer dort, wo Ihr erstattungsberechtigtes Unternehmen seinen Sitz hat. Die für Deutschland zuständige Behörde ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
- Im Rahmen des Umsatzsteuervergütungsverfahrens prüft das BZSt die Erstattungsbeträge und leitet diese an die jeweiligen Mitgliedstaaten weiter.
- Als wichtige Frist müssen Sie den 30. September beachten. Das ist der letzte Termin für Rechnungen aus dem vorhergehenden Jahr.
- Bei Beträgen über 1.000 Euro bzw. bei Kraftstoffen 250 Euro sind Kopien von Rechnungen und Einfuhrbelegen beizufügen. Bei verschiedenen Mitgliedstaaten müssen jeweils einen extra Antrag stellen. Das gesamte Antragsverfahren läuft über das BZSt-Online-Portal.
Wollen Sie in Deutschland oder einem anderen europäischen Land einkaufen, haben Sie …
Mehrwertsteuererstattung für Bürger außerhalb der EU
Wenn Sie Ihren Wohnsitz außerhalb der EU haben (beispielsweise Schweiz, Norwegen, Liechtenstein), erhalten Sie unter bestimmten Bedingungen die beim Wareneinkauf bezahlte Mehrwertsteuer zurück.
- Einzelhändler schlagen für gewöhnlich auf den Nettopreis einen für das jeweilige EU-Land gültigen Mehrwertsteuersatz auf. Laut Gesetz der Europäischen Union besteht Möglichkeit, bei Verlassen des EU-Binnenmarktes die Steuer zurückzubekommen. Den Mehrwertsteuerrückerstattungsbetrag zahlt Ihnen an den Flughäfen, auf Fährschiffen und an den Straßengrenzen Global Refund aus.
- Das Ganze funktioniert für Einkäufe in Geschäften, die Mitglied im System von Global Refund sind. Sie verlangen im Geschäft einen "Global Refund Cheque". Dort werden die genaue Anschrift und die Passnummer eingetragen.
- Einzelne Waren müssen detailliert angeführt werden. Das Anhängen einer Rechnung ist erlaubt. Der Verkäufer trägt auf dem "Global Refund Cheque“ den entsprechenden Rückerstattungsbetrag ein.
- Vor der Ausreise legen Sie den "Global-Refund-Cheque“ gemeinsam mit den gekauften Waren dem EU-Grenzzollamt vor. Vom Zoll erhalten Sie den notwendigen Ausreisezollstempel.
Mit allen Papieren wenden Sie sich für eine Barauszahlung an das Cash-Refund-Office. Bargeldlos geht das Ganze auch. Dazu müssen Sie dem Office zusätzlich Ihre Kreditkartenkonten mitteilen.
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