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Mehrwertsteuer bei Restaurant-Besuchen

Restaurants gelten als Dienstleistungsbetriebe.
Restaurants gelten als Dienstleistungsbetriebe. © Gerhard_Eichstetter / Pixelio
Warum muss im Restaurant ein anderer Satz an Mehrwertsteuer bezahlt werden als dies zum Beispiel im Supermarkt oder beim Bäcker der Fall ist? Diese Frage haben sich sicherlich schon viele gestellt.

Die Vorschriften bezüglich der Mehrwertsteuer

  • Wie jeder weiß, gibt es in Deutschland zwei verschiedene Mehrwertsteuersätze. So wird für Lebensmittel der verringerte Mehrwertsteuersatz berechnet und für alles andere der normale Steuersatz. Getränke sind normalerweise auch nur mit dem ermäßigten Steuersatz belegt.
  • Eine weitere Ausnahme bilden zum Beispiel Bücher und Zeitschriften, die auch nur mit dem geringeren Mehrwertsteuersatz belegt werden. Detaillierte Auskünfte, welche Ware mit welchem Steuersatz belegt wird, erhält jeder im Gesetz.

Dies gilt für ein Restaurant

Privatpersonen werden kaum darauf achten, welcher Steuerbetrag in einem Restaurant berechnet wurde. Es wird die Rechnung bezahlt und meistens nicht einmal mitgenommen. Geschäftsleute jedoch achten sehr wohl auf die Mehrwertsteuer, da sie diese normalerweise im Rahmen eines Geschäftsessens absetzen können. Doch wie sieht es nun in einem Bewirtungsbetrieb aus?

  • In einer Wirtschaft oder in einem Café werden normalerweise nur Getränke und Speisen serviert. Jetzt könnte man denken, dass hier der gemäßigte Steuersatz gilt. Entgegen dieser Logik wird in einem Restaurant aber immer der normale Steuersatz berechnet, da solch ein Unternehmen als Dienstleistungsbetrieb gilt.
  • Sollten Sie jedoch in einem Schnellrestaurant oder in einem Imbissladen die Speisen mitnehmen, dann müssen Sie nur den gemäßigten Satz bezahlen, da hier die Dienstleistung wegfällt. Nun gibt es aber auch Restaurants oder Bäcker, in denen Sie die Speisen vor Ort verzehren oder mitnehmen können. Diese Etablissements müssten eigentlich zwei verschiedene Preise berechnen. Um diesem komplizierten Vorgang zu entgehen, dürfen diese Restaurants aber eine Mischkalkulation vornehmen, sodass wieder ein Einheitspreis pro Speise entsteht.
helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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