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Mehrwertsteuer ausweisen auf Rechnung - so geht's

Mehrwertsteuer ausweisen auf Rechnung - so geht's 1:33
Video von Samuel Klemke1:33

Wenn Sie selbstständig sind, dann können Sie Rechnungen schreiben. Sollten Sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, dann dürfen bzw. müssen Sie auf Ihren Rechnungen auch die Mehrwertsteuer ausweisen. Diese Steuer wird auf Ihren Nettorechnungsbetrag aufgeschlagen und muss dann anschließend an das zuständige Finanzamt gezahlt werden.

Nicht jeder Selbstständige darf die Mehrwertsteuer ausweisen

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  • Wenn Sie sich selbstständig gemacht haben so dürfen Sie unter gewissen Umständen auf Ihren Rechnungen auch die Mehrwertsteuer ausweisen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Sie nicht Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung machen.
  • Sind Sie Kleinunternehmer, so dürfen Sie weder die Mehrwertsteuer ausweisen, noch bekommen Sie vom Finanzamt die Vorsteuer für geschäftsbedingte Anschaffungen zurückerstattet.
  • Eine steuerliche Abwicklung stellt zwar einen gewissen Aufwand dar, ist aber für die meisten Unternehmen von Vorteil. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie sehr viele Anschaffungen tätigen müssen. Informieren Sie sich aus diesem Grund sehr genau, ob es für Sie überhaupt Sinn macht, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.
  • Bei jeder anderen Form der Selbstständigkeit haben Sie steuerlichen Verpflichtungen gegenüber dem zuständigen Finanzamt. Sie müssen auf jeder einzelnen Rechnung in einem gesonderten Feld die Mehrwertsteuer ausweisen und diesen Anteil regelmäßig an das Finanzamt bezahlen. Sind Sie Freiberufler, so müssen Sie sogar jeden Monat eine Steuermeldung an das Finanzamt machen.
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So funktioniert das Ausweisen der Mehrwertsteuer auf Rechnungen

Eine Rechnung, auf der die Mehrwertsteuer ausgewiesen wird, muss in Deutschland nach einem bestimmten Muster verfasst werden. Bei jeder Rechnung dieser Art müssen drei verschiedene Beträge ersichtlich sein.

  1. Berechnen Sie als Erstes den Nettobetrag für Ihre Dienstleistungen oder Produkte, die Sie einem Kunden in Rechnung stellen wollen. Direkt darunter in der nächsten Zeile muss die jeweilige Mehrwertsteuer hinzugefügt werden. Diese ist je nach Produkt entweder 7 oder 19 Prozent.
  2. Multiplizieren Sie den Nettobetrag der Rechnung mit 1,07 oder 1,19 und Sie erhalten den Bruttobetrag. Subtrahieren Sie Ihren Nettobetrag vom Bruttobetrag und Sie erhalten die Höhe der Mehrwertsteuer.
  3. Schreiben Sie diesen Wert unter das Feld des Rechnungsbetrags und notieren Sie im letzten Feld die Gesamtsumme (Bruttobetrag) Ihrer Rechnung.
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Handelt es sich bei dem Rechnungsempfänger ebenfalls um eine Firma, so bekommt dieser vom Finanzamt die Mehrwertsteuer wieder vom Finanzamt zurückerstattet. Privatpersonen sind dazu natürlich nicht berechtigt und müssen den kompletten Bruttobetrag bezahlen.

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helpster.de Autor:in
Alexander Bürkle
Alexander BürkleAlexander ist IT-Systemadministrator mit über 20 Jahren Berufserfahrung in der IT, Telekommunikation und Unterhaltungselektronik und arbeitet inzwischen als freiberuflicher Autor. Privat ist er ein leidenschaftlicher Gamer, begeisterter Aquarianer (Meerwasser) und Terrarianer (Chamäleons).