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Masterstudium und Kindergeld - das sollten Sie beachten

Auch im Masterstudium erhalten Sie Kindergeld.
Auch im Masterstudium erhalten Sie Kindergeld.
Wer seinen Bachelorabschluss in der Tasche hat, wird bestimmt ein Masterstudium anstreben. Ein Studium ist immer auch eine finanzielle Belastung. Sind Sie während des Masterstudiums noch jung genug, erhalten Sie immerhin Kindergeld.

So erhalten Sie Kindergeld während des Masterstudiums

Beachten Sie, dass Sie durchaus während des Masterstudiums weiterhin einen Anspruch auf Kindergeld haben können. Das Masterstudium wird als Ausbildung angesehen, die gefördert wird.

  • Sie sollten das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diese Altersgrenze wird verlängert, wenn Sie Wehrdienst oder Zivildienst geleistet haben. Reichen Sie Nachweise hierüber ein und bitten Sie, Ihren Anspruch auf Kindergeld zu prüfen.
  • Sind Sie nicht sicher, ob Ihnen während der Zeit zwischen dem beendeten Bachelorstudium und dem Beginn des Masterstudiums Kindergeld zusteht, so  können Sie ganz beruhigt sein. Sie erhalten auch in der Zwischenzeit weiterhin Kindergeld und müssen nichts weiter tun. Die Zeit zwischen den Bachelorstudium und dem Masterstudium sollte allerdings maximal vier Monate betragen. Ist dies nicht der Fall, verlieren Sie Ihren Anspruch.
  • Den Kindergeldanspruch haben Sie bisher auch verloren, wenn Sie mehr als 20 Stunden in der Woche einen Job ausgeübt haben. Dies ist ab dem Jahr 2012 jedoch nicht mehr der Fall. Es gibt nun keine Obergrenze bezüglich des Verdiensts und bezüglich der Stundenanzahl.

Wissenswertes über die Finanzierung des Studiums

Sie können Ihr Masterstudium durch mehrere Säulen finanzieren.

  • Sicherlich werden Sie währenddessen nicht mehr als 20 Stunden arbeiten gehen können, da Sie genügend Credits sammeln müssen, um Ihr Studium schnell durchzuziehen. Sie sollten daher mehrere Finanzierungsoptionen erwägen.
  • Bekommen Sie nicht ohnehin schon Kindergeld, sollten Sie dieses erneut beantragen, wenn Sie nicht älter als 26 Jahre sind. Sind Sie über 25 Jahre, müssen Sie Zivil- oder Wehrdienst geleistet haben, um weiterhin Anspruch auf Kindergeld zu ahben.
  • Das Kindergeld wird bestimmt monatlich Ihren Eltern überwiesen. Bitten Sie diese, Ihnen die betreffende Summe auszuhändigen, um Ihr Masterstudium zu finanzieren.
  • Stellen Sie einen Antrag auf BAföG. Vielleicht haben Sie ja einen Anspruch darauf und können dadurch weniger jobben.
  • Bekommen Sie kein BAföG, können Sie versuchen, Wohngeld zu beantragen. Hierzu müssen Sie einen Haushalt unabhängig von Ihren Eltern führen und nicht genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt zu decken. Diese Situation ist bei vielen Studenten im Masterstudium gegeben.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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