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MasterCard mit Krankenversicherung nutzen - so geht's mit der MasterCard Gold

Sind Sie auf Auslandsreisen krankenversichert?
Sind Sie auf Auslandsreisen krankenversichert?
Wenn Sie Besitzer einer Kreditkarte sind, dann haben Sie unter Umständen damit auch einen zusätzlichen Versicherungsschutz. Dies gilt beispielsweise auch bei der MasterCard Gold. Lesen Sie hier, auf was Sie achten müssen, um mit Ihrer Karte in den Genuss einer Krankenversicherung zu kommen.

So leistet Ihre MasterCard einen zusätzlichen Krankenversicherungsschutz

Sie wollen wissen, ob Ihnen Ihre MasterCard Gold einen Krankenversicherungsschutz zur Verfügung stellt. Bei einigen öffentlichen Versicherern besteht hier zugunsten der Inhaber einer jeweils gültigen MasterCard Gold bzw. MasterCard Gold Zusatzkarte ein Versicherungsschutz. Allerdings unter bestimmten Bedingungen:

  • Hinsichtlich der Beitragszahlung für diesen Versicherungsschutz gilt, dass die Beiträge vom sogenannten Kartenemittenten getragen werden, und das ist auch durch die geleistete Kartenjahresgebühr abgedeckt.
  • Ansprüche auf jeweilige Versicherungsleistungen haben ausschließlich Sie als Kartenbesitzer. Ihre Ansprüche als Versicherter dürfen Sie nicht mit Forderungen gegenüber Ihrem Kartenemittenten aufrechnen.
  • Wenn Sie Inhaber mehrerer MasterCards Gold bzw. MasterCard-Gold-Zusatzkarten sind, dann können Sie die jeweiligen Versicherungsleistungen allerdings nur einmal in Anspruch nehmen.
  • Neben einer Reiserücktrittskosten- und einer Auslands-Auto-Schutzbriefversicherung besteht für Sie als Inhaber eine Auslandsreise-Krankenversicherung.
  • Mit dieser Versicherung genießen Sie als Karteninhaber und die eventuell mitversicherten Personen einen Versicherungsschutz bei unvorhergesehen eintretenden Erkrankungen im Rahmen einer Auslandsreise.
  • Dabei erhalten Sie einen hundertprozentigen Kostenersatz für entstehende medizinisch notwendige ärztliche und auch schmerzstillende zahnärztliche Behandlungen, dazu einschließlich einfacher Füllungen sowie für Arznei- und Heilmittel.
  • Darüber hinaus haben Sie einen 1.-Klasse-Status und können damit den Arzt und das Krankenhaus immer frei wählen. Auch ist hier eine Erstattung von Mehrkosten durch anfallende medizinisch notwendige Behandlungen oder auch ein ärztlich verordneter Rücktransport eines Erkrankten an den ständigen Wohnsitz oder auch in das nächsterreichbare Krankenhaus gewährleistet.

Schauen Sie sich den jeweilig geltenden Tarif Ihrer Versicherung an und informieren Sie sich bei Ihrem Bankinstitut, welche Versicherung für Sie zuständig ist. Lassen Sie sich alle Kontaktdaten geben.

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