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Maklercourtage steuerlich absetzbar?

Maklercourtage nach dem Hauskauf absetzen
Maklercourtage nach dem Hauskauf absetzen
Beim Kauf einer Immobilie fallen neben dem Kaufpreis noch viele weitere Kosten an, die als Nebenkosten bezeichnet werden. Dazu gehört oftmals auch die Maklercourtage, bei der manche Verbraucher der Meinung sind, dass diese stets steuerlich absetzbar sei. Tatsächlich ist es jedoch nur unter bestimmten Bedingungen möglich, die Maklergebühr von der Steuer abzusetzen.

Wann die Maklerkosten steuerlich absetzbar sind

In der überwiegenden Zahl der Fälle, in denen ein Haus gekauft oder auch eine Wohnung gemietet wird, ist die Maklercourtage steuerlich nicht absetzbar.

  • Keine Möglichkeit, die Maklerkosten im Zuge der Einkommensteuer als Ausgaben zu berücksichtigen, gibt es beim Mieten einer Wohnung oder eines Hauses, welches privat zum Wohnen genutzt wird.
  • Beim Kauf einer Immobilie können die Maklerkosten ebenfalls nicht abgesetzt werden, wenn der Käufer das Objekt ausschließlich nutzt, um selbst darin zu wohnen. Da dies in den meisten Fällen so ist, können die meisten Maklergebühren nicht abgesetzt werden.
  • Abgesetzt werden können die Ausgaben für den Makler hingegen unter der Voraussetzung, dass die erworbene Immobilie fremdgenutzt wird, also vom Eigentümer zum Beispiel vermietet wird. In diesem Fall ist die Nutzung gewerblich, sodass die Maklerkosten in vollem Umfang abgesetzt werden können.

Maklercourtage auch bei teilweiser Fremdnutzung absetzen

Neben der Ausschließlichen Fremdnutzung der Immobilie ist die Maklercourtage zumindest teilweise auch dann steuerlich absetzbar, wenn das Haus zu einem Teil selbstgenutzt und zu einem anderen Teil vermietet wird. In dem Fall kann der Teil der Courtage abgesetzt werden, die dem gewerblich genutzten Teil der Immobilie zuzurechnen ist.

  • Man muss in dem Zusammenhang jedoch darauf achten, dass die verschiedenen Nutzungsarten im Haus räumlich klar getrennt sind. Ein typisches Beispiel ist, dass der Hauseigentümer im Erdgeschoss wohnt und die 1. Etage vermietet hat.
  • Bei gewerblicher Nutzung können übrigens nicht nur die Maklerkosten, sondern auch viele andere Nebenkosten als Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Dazu zählen zum Beispiel auch Finanzierungskosten und bestimmte Gebühren.
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