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Mahnverfahren einleiten - so setzen Sie Ihre Geldforderungen durch

Sie können das gerichtliche Mahnverfahren in wenigen Schritten einleiten.
Sie können das gerichtliche Mahnverfahren in wenigen Schritten einleiten.
Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein vereinfachtes, beschleunigtes und kostengünstiges Verfahren, dass Sie zur Durchsetzung Ihrer Forderung einleiten können. Wenn Ihr säumiger Schuldner nichts dagegen vorbringen kann, können Sie ihn so zur Zahlung veranlassen.

Was Sie benötigen:

  • offene Forderung
  • Schuldner im Zahlungsverzug
  • Internet
  • Antrag auf das gerichtliche Mahnverfahren

So können Sie ein Mahnverfahren einleiten

 
  1. Überprüfen Sie, ob die Voraussetzungen für ein gerichtliches Mahnverfahren erfüllt sind. Hierzu müssten Sie eine oder mehrere offene Forderungen gegen einen Schuldner haben. Der Schuldner müsste in Verzug geraten sein, das ist dann der Fall, wenn die Forderung gem. § 286 BGB fällig geworden ist. Haben Sie dem Schuldner eine Entgeltrechnung geschickt, so kommt er 30 Tage nach Rechnungseingang in Verzug. Wenn Ihre Rechnung nicht über ein Entgelt ausgestellt wurde, müssen Sie dem Schuldner eine Mahnung schicken. Sinnvoll ist das Einleiten eines Mahnverfahrens darüber hinaus auch nur, wenn Sie nicht mit einem Widerspruch des säumigen Schuldners rechnen. Ist Ihre Forderung strittig, reichen Sie stattdessen Klage ein.
  2. Sie benötigen nun die Antragsformulare zum Einleiten des gerichtlichen Mahnverfahrens. Diese erhalten Sie entweder im Schreibwarenhandel oder Sie laden Sie aus dem Internet herunter. Dazu müssen Sie auf die Website des zentralen, zuständigen Amtsgerichts in Ihrem Bundesland gehen.  
  3. Nun bekommen Sie vom Amtsgericht eine Rechnung über die Kosten. Die Kosten des  Mahnverfahrens richten sich übrigens nach dem Streitwert. Sie sind immer niedriger, als die Gerichtskosten im Falle einer Klage ausfallen würden.
  4. Sobald Sie die Rechnung beglichen haben, wird Ihnen und dem Schuldner ein Mahnbescheid zugestellt. Der Schuldner wird nun durch das Mahngericht zur Zahlung innerhalb von 14 Tagen aufgefordert.
  5. Nun kann der Schuldner bezahlen oder Widerspruch einlegen. Verweigert er beides, werden Sie aufgefordert, einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen, den das Amtsgericht nach Ihrem Antrag erstellt.
  6. Dem Schuldner wird nun der Vollstreckungsbescheid zugeschickt. Daraufhin kann er wieder innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen oder bezahlen. Erhebt der säumige Schuldner Widerspruch, können Sie ihn verklagen. Das Mahnverfahren ist damit allerdings beendet.  
  7. Wenn er beides nicht tut, können Sie mit dem Vollstreckungsbescheid den Gerichtsvollzieher beauftragen, eine Zwangsvollstreckung durchzuführen.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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