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Mahnung: Zinsen berechnen und buchen - so geht's in der Schule

Berücksichtigen Sie auch die Dauer bei der Berechnung mit der Zinsformel.
Berücksichtigen Sie auch die Dauer bei der Berechnung mit der Zinsformel. © Alexandra_H. / Pixelio
Sie sollen die Zinsen für eine Mahnung in BWR berechnen und anschließend über die richtigen Konten verbuchen? Verzweifeln Sie nicht, sondern nutzen Sie die Zinsformel und errechnen Sie damit die Höhe Ihrer Mahngebühren.

Was Sie benötigen:

  • Taschenrechner
  • BWR-Kontenplan

Verzugzinsen mithilfe der Zinsformel berechnen

  1. Lesen Sie sich die Aufgabenstellung zur Mahnung gut durch und notieren Sie sich die Werte für die Zinsformel. Dies wären die Kapitalhöhe (K), worauf die Verzugszinsen anfallen und der Zinssatz (p), falls nicht rechtzeitig bezahlt wird.
  2. Außerdem benötigen Sie noch die Zinsdauer (t) in Tagen. Diese müssen immer tagegenau ermittelt werden. Dabei zählt ein ganzes Jahr mit 365 Tagen und jeder Monat kalendergenau wie beispielsweise der Januar mit 31 Tagen, der Februar mit 28 Tagen und der April mit 30 Tagen.
  3. Falls ein Zeitraum, beispielsweise vom 05.10.2012 bis 20.11.2012 angegeben ist, müssen Sie zuerst eine Nebenrechnung für die Tage anstellen. Berechnen Sie dazu den Oktober mit 31 Tagen und ziehen Sie die 5 Tage ab, so bleiben Ihnen 26 Tage. Dazu addieren Sie nun die restlichen Tage im November mit 20 Tagen und erhalten insgesamt eine Zinsdauer von 46 Tagen.
  4. Sobald Sie alle Werte haben, setzen Sie diese in die Zinsformel Z = (K * p * t)/(100*365) ein. Bei einem Beispiel mit Kapital in Höhe von 5.000,- Euro, einem Zinssatz von 9 % und einer Zinsdauer von 46 Tagen lautet Ihre Zinsformel nun (5.000,- * 9 * 46)/(100*365).
  5. Tippen Sie die Formel in Ihren Taschenrechner ein und berechnen Sie das Ergebnis für die Zinsen (Z) erhalten Sie insgesamt 56,71 Euro. Diesen Wert für die Mahnung müssen Sie nun mithilfe des BWR-Kontenplans verbuchen.

Zinsen bei Mahnungen richtig verbuchen

  • Lautet der Aufgabentext zur Mahnung, ein Kunde ist in Zahlungsverzug geraten und es werden Verzugszinsen berechnet, dann ergibt sich daraus eine Forderung an den Kunden. In diesem Fall lautet der Buchungssatz Forderungen im Soll an Zinserträge im Haben. Da die Verzugszinsen als Ertrag für das Unternehmen gesehen werden.
  • Müssen Sie dagegen in der Aufgabe die Verzugszinsen berechnen, weil das Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist, dann besteht mit der Mahnung eine offene Verbindlichkeit gegenüber dem Lieferanten. Da die Zinsen hier als Aufwand gelten, lautet der Buchungssatz Zinsaufwendungen im Soll an Verbindlichkeiten im Haben.
  • Egal, welche Variante Sie bezüglich der Mahnung verbuchen müssen, als Wert stehen im Soll bzw. im Haben Ihre Zinsen, die Sie mithilfe der Zinsformel berechnet haben.
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