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Loris kaufen - Wissenswertes über Kauf und Haltung

Die zu den Primaten gehörenden Loris sind artengeschützte Tiere.
Die zu den Primaten gehörenden Loris sind artengeschützte Tiere.
Loris gehören zu den höheren Säugetieren und Primaten, die in Tropenwäldern beheimatet sind. Bevor Sie diese Tiere kaufen, sollten Sie sich mit den gesetzlichen Vorschriften beschäftigen und darüber nachdenken, ob die Haltung dieser Tiere in Gefangenschaft ihrer Lebensweise entspricht.

Aussehen und Lebensweise von Loris

  • Wenn Sie vor der Entscheidung stehen, Loris zu kaufen, sollten Sie bedenken, dass es sich um Wildtiere handelt, die in Tropenwäldern beheimatet und sehr scheu sind. Die nur bis zu 40 cm großen Tiere tragen ein braunes oder graues Haarkleid, das sehr dicht ist, und können bis zu zwei Kilogramm schwer werden.
  • Beachten Sie, dass die Tiere, die auch Faultiere genannt werden, nachtaktiv sind und Sie sie tagsüber daher in ihrem Gehege nicht beobachten können. Sie sind Einzelgänger, sodass besonders Männchen ein stark territoriales Verhalten zeigen.
  • Es ist wichtig für Sie zu wissen, dass Loris sich selten am Boden bewegen, sondern ihr Leben fast ausschließlich in Bäumen stattfindet, sodass sie dort auch tagsüber schlafen. Ihr Körperbau sowie Füße und Hände, die Greifzangen ähneln, sind für diesen Lebensraum ausgebildet.
  • Die Primaten ernähren sich sowohl von Obst als auch von kleinen Säugern, Vogeleiern und Pflanzenteilen. Besonders die Fütterung von lebenden Tieren sollten Sie vor dem Kaufen der Faultiere berücksichtigen.

Gesetzliche Bestimmungen vor dem Kaufen der Primaten beachten

  • Bevor Sie Loris, beispielsweise den beliebten Plumplori, kaufen, sollten Sie beachten, dass die Tiere im Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen Anhang II aufgelistet sind. Dies bedeutet, dass die Gefahr der Ausrottung besteht, wenn der Handel nicht durch strenge Regeln eingeschränkt wird. Durch dieses Übereinkommen ist eine Einfuhrgenehmigung für diese Tiere erforderlich.

  • Durch die EU-Artenschutzverordnung Nr. 338/97, die für die gesamte Europäische Union Gültigkeit hat, verpflichten sich die Mitgliedsstaaten, das WA einzuhalten. Beachten Sie, dass die Verordnung einige weitere strengere Vorschriften als das WA enthält. Tiere, die in Anhang II des WA gelistet sind, gehören zum Anhang B der Artenschutzverordnung und dürfen nach Europa nur dann zu kommerziellen Zwecken eingeführt werden, wenn zu der Ausfuhrgenehmigung des Exportlandes auch die Genehmigung des Einfuhrlandes vorhanden ist.

  • Es ist wichtig für Sie zu wissen, dass der Graue Schlanklori nach dem Bundesnaturschutzgesetz als besonders geschützte Tierart gilt. Daher gilt für sie nach § 42 ein generelles Vermarktungs- und Besitzverbot, sodass Sie diese Loris nur dann besitzen können, wenn Sie einen behördlich genehmigten Zoo oder ein Tiergehege nach § 43 betreiben.
  • Beachten Sie, dass die Vorschriften des Tierschutzes einzuhalten sind. Sie unterliegen beim Betreiben einer behördlich genehmigten Einrichtung der Überwachung des Veterinäramtes, müssen Sachkunde nachweisen und als verantwortliche Person gelten.
  • Sie haben nach § 2 Tierschutzgesetz dafür zu sorgen, dass die Primaten ihren Bedürfnissen entsprechend untergebracht, gepflegt und ernährt werden und haben für Bewegungsfreiheit zu sorgen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat dahin gehend Mindestanforderungen an die tierschutzgerechte Haltung von Säugetieren herausgegeben, die von Ihnen einzuhalten sind.
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