Lohnsteuerkarte beantragen - so geht´s

2011 wurde das neue elektronische Lohnsteuerverfahren eingeführt. Deshalb muss man keine Lohnsteuerkarte mehr beantragen. 2011 wurde das neue elektronische Lohnsteuerverfahren eingeführt. Deshalb muss man keine Lohnsteuerkarte mehr beantragen.
Ihre Lohnsteuerkarte erhielten Sie bis bisher von Ihrer zuständigen Gemeinde. Ab 2011 gibt es jedoch keine Lohnsteuerkarten mehr in Papierform.
Janet Hartung
28.01.2011 Janet Hartung
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Lohnsteuerkarte beantragen - vereinfachte Form durch neue Regelungen

  • Ab dem 01.01.2011 gelten neue Regelungen für die Ausstellung einer Lohnsteuerkarte. Vor diesem Zeitpunkt haben Sie Ihre Steuerkarte, für gewöhnlich, von Ihrer zuständigen Gemeinde erhalten. Die Erstausstellung erfolgte grundsätzlich nur auf Antrag.
  • Zu Beginn des Jahres hat sich der Zuständigkeitsbereich für Lohnsteuerkarten geändert. Dadurch sind jetzt nicht mehr die Bürgerämter, sondern die Finanzverwaltungen dafür zuständig. Denn der Verwaltungsaufwand der alten Lohnsteuerkarten-Verfahren wurde als zu groß befunden und daher vereinfacht.
  • Somit werden Ihre Jahreslöhne, Abgaben und Steuern nun direkt vom Arbeitgeber an das zuständige Finanzamt übermittelt.
  • Aus diesem Grund haben Arbeitnehmer 2009 letztmalig eine Lohnsteuerkarte für das Folgejahr erhalten. Die Einführung des elektronischen Lohnsteuerverfahrens ist für Sie, Ihren Arbeitgeber, die Gemeinde und das Finanzamt in vielerlei Hinsicht eine Erleichterung.
  • Denn die Kommunikation unter den Beteiligten erfolgt papierlos und daher wesentlich schneller. Bei Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale müssen Sie keine Lohnsteuerkarte mehr vorlegen.
  • Dadurch, dass Sie keine Steuerkarte mehr erhalten, müssen Sie diese auch nicht mehr bei Ihrem Arbeitgeber abgeben und abholen, was zusätzlich Zeit und Aufwand spart.
  • Benötigen Sie im Jahre 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte, so stellt Ihnen das Finanzamt, auf Antrag, einen Ersatz aus.
  • Sämtliche Änderungen, wie Lohnsteuerkartenwechsel oder Eintragungen von Freibeträgen, lassen Sie ab 2011 nur noch vom Finanzamt vornehmen.

Das alte Lohnsteuerkarten-Verfahren wurde zu Beginn des Jahres 2011 von der ELStAM abgelöst. Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale wird das neue Verfahren genannt. Damit kann der Arbeitgeber Ihre Abzugsmermale elektronisch abrufen und am Jahresende Ihre Löhne und Abgaben, auf die gleiche Weise, direkt an das Finanzamt zurück senden.

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Leser-Tipps (2) Ihren Tipp zur Anleitung schreiben
  • ColdPhilophy | 01.08.2011, 14:00

    Da ich bald in Teilzeit für den Paketdienst "GLS" arbeiten möchte, wurde mir vom zuständigen dort gesagt, dass ich eine Lohnsteuerkarte vorweisen müsse. Wahrscheinlich wusste dieser selbst nicht, wie auch ich anfangs nicht, dass die alte Methode wie hier beschrieben abgelöst wurde vom elektronischen. Nun bekommt man eine Nummer, die man stattdessen dort vorlegen muss. Neueinsteiger wie ich jedoch müssen beim örtlichen Finanzamt einen Besuch mit Personalausweis abstatten.

  • jürgen stöckert | 11.04.2012, 13:14

    beantragung einer neuen lohnsterkarte da ich meine alte von 2010 beim umzug verlegte.fuer meinen neuen arbeitgeber.

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