Lohnsteuerjahresausgleich-Formular richtig ausfüllen - so geht´s

Es steht Ihnen zu, die zu viel gezahlten Steuern vom Finanzamt zurückzufordern. Es steht Ihnen zu, die zu viel gezahlten Steuern vom Finanzamt zurückzufordern.
Jedes Jahr im Frühjahr stehen Sie als Arbeitnehmer vor der Möglichkeit, über eine Steuererklärung bzw. Lohnsteuerjahresausgleich Ihre zu viel bezahlten Steuern vom Finanzamt zurückzufordern. Für die meisten Menschen bedeutet dies ein unliebsames Sammeln, Ordnen, Zusammenstellen und Ausfüllen des vom Finanzamt zur Verfügung gestellten Lohnsteuerjahresausgleich-Formulars. Wichtige Tipps und Abgabedaten erfahren Sie in dieser Anleitung.
Klothilde Brauchle
24.03.2011 Klothilde Brauchle
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände
  • Amtliches Formular für Lohnsteuerjahresausgleich
  • Persönliche Steuer-Nummer
  • Nachweis vom zu versteuernden Einkommen (Lohnsteuerkarte)
  • absetzbare Aufwendungen
  • Kenntnisse im Steuerrecht
  • Belege

Abgabefristen für Lohnsteuerjahresausgleich

Wenn Sie bereits einen Freibetrag für Werbungskosten auf Ihrer Lohnsteuerkarte haben eintragen lassen, müssen Sie die Abgabefrist bis zum 31. Mai des Folgejahres für den Lohnsteuerjahresausgleich einhalten.

  • Sie können jedoch eine Fristverlängerung bis Ende September des nächsten Jahres für den Lohnsteuerjahresausgleich z. B. wegen Krankheit oder anderer wichtiger Gründe ohne Weiteres beim Finanzamt beantragen.
  • Auch unter bestimmten Voraussetzungen könnten Sie einen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung anstatt einem Lohnsteuerjahresausgleich stellen. Hier ist es auch für Sie eventuell ratsam, vorab beim zuständigen Finanzamt den persönlichen Sachverhalt zu schildern und abzuklären.

Formulare für die Beantragung der Steuerrückerstattung

  • Die amtlichen Vordrucke für den jährlichen Lohnsteuerjahresausgleich sind an verschiedenen Stellen der Finanzämter zu erhalten, worüber Sie sich sicher informieren könnten.
  • Die Finanzämter selbst haben Formulare meist ist ausreichender Menge in der Verwaltung ausliegen.
  • Die Gemeindeverwaltungen haben zumindest bis in den Frühsommer eine bestimmte Anzahl an aktuellen Steuerformularen,so auch der Lohnsteuerjahresausgleich-Formularen, vorrätig, die dort kostenlos abgeholt werden können.
  • Eine andere Alternative bietet das Internet: Sie könnten dort die Formulare für den Lohnsteuerjahresausgleich downloaden oder auch bei den einzelnen Steuerprogrammen, die auf dem Softwaremarkt angeboten werden, meist kostenlos nutzen und beim Finanzamt einreichen.

Korrektes Ausfüllen der Lohnsteuerjahresausgleich-Formulare

Wenn bei Ihnen im Laufe des vergangenen Jahres Ausgaben für Arbeitsmittel, Werbungskosten oder berufliche Fortbildungen etc. entstanden sind, sollten Sie genau überprüfen, ob die gesammelten Belege vollständig und die korrekten bzw. vollständigen Steuersätze und erforderlichen Adressangaben aufgedruckt und für den Lohnsteuerjahresausgleich verwendbar sind.

  • Der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird beispielsweise vom Finanzamt für den Arbeitstag mit einer Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro vollen Entfernungskilometer angesetzt und anerkant. Tragen Sie hierfür die tatsächlichen Entfernungskilometer zu Ihrer Arbeitsstätte korrekt ein.
  • Die berufliche Auswärtstätigkeit stellt für manche Arbeitnehmer eine eher schwierige Rubrik beim Ausfüllen der Lolhnsteuerjahresausgleichs-Formulare dar. Es kann zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Finanzamt und Ihnen als Steuerzahler kommen, wenn die Verbindung zwischen dienstlicher und privater Reisetätigkeit nicht ganz korrekt getrennt werden kann. Sind Sie persönlich davon betroffen, sollten Sie vor Abgabe Ihrer Steuererklärung den genauen Sachverhalt entweder durch einen Steuerberater oder durch Mitarbeiter des Finanzamtes abklären lassen.

Neuregelung Abgeltungssteuer usw. beim Ausfüllen des Steuererstattungs-Formulares

  • Bei Ihren Einkünften aus Kapitalvermögen werden seit dem Jahr 2009 automatisch die 25 % Abgeltungssteuer vom Kreditinstitut an das Finanzamt abgeführt, wenn Ihnen keine entsprechende Freistellung zusteht. Ob sich dies für Sie persönlich vorteilhaft auswirkt, muss mit den gesamten Steuereinnahmen verglichen werden.
  • Lohnsteuerermäßigung: Für das aktuelle Jahr können Sie für Sonderausgaben, Werbungskosten, sowie außergewöhnliche Belastungen, die in diesem Jahr voraussichtlich entstehen, einen Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen, der dann bei der Gehaltsabrechnung sofort berücksichtigt wird.
  • Eine fachliche Beratung beim Ausfüllen des Lohnsteuerjahresausgleich-Formulars kann nützlich sein, damit keine Gelder dem Finanzamt geschenk werden.
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