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Lohnsteuer SB? - Hinweise

Zusätzliche Erträge müssen oft gesondert versteuert werden.
Zusätzliche Erträge müssen oft gesondert versteuert werden.
Sonstige Bezüge sind Einkünfte, die Sie zusätzlich zu Ihrem normalen Gehalt beziehen. Sie werden in der Lohnsteuer mit SB abgekürzt und gesondert behandelt.

Lohnsteuerabkürzungen - das bedeutet das Kürzel „SB“

  • Das Kürzel Lohnsteuer SB bedeutet „sonstiger Bezug“. Es ist nicht zu verwechseln mit dem Begriff „Lohnsteuer B“, was die Steuertabelle für Bezüge bezeichnet. Die Lohnsteuer SB betrifft Steuern, die auf sogenannte sonstige Bezüge anfallen.
  • In der Regel sind das Bezüge wie Sonderzahlungen, die normalerweise nur einmal anfallen. Das sind zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld, aber auch Prämien und ähnliche Sonderzahlungen, auch eine Belobigungsprämie beispielsweise für 20 Jahre Unternehmenszugehörigkeit fällt unter die sonstigen Bezüge, die zu versteuern sind.
  • Auch Ihr dreizehntes oder vierzehntes Monatsgehalt fällt unter diese Besteuerung. Abfindungen, die früher aufgrund ihres Überbrückungscharakters steuerfrei waren, sind mittlerweile ebenfalls steuerpflichtig. Weiter ist es wichtig zu wissen, dass Sie monetäre Ersatzleistungen für nicht genommenen Urlaub entsprechend versteuern müssen.

Sozial bedingte Sonderzahlungen

  • Besonders wichtig zu beachten ist, dass Sie sozial bedingte und vom Arbeitgeber gezahlte Unterstützungen zum Beispiel aufgrund eines Krankheits- oder Unglücksfalls ab dem Betrag von 600 € per anno versteuern müssen.
  • Zahlungen des Arbeitgebers zur allgemeinen Verbesserung des Gesundheitszustands sind auch dann, wenn sie vermeintlich grundlos (also ohne Krankheitsvorgeschichte) geleistet werden, frei, wenn sie unter 500 Euro im Jahr liegen. So könnte Ihr Arbeitgeber zum Beispiel zusätzlich zum Gehalt einen Beitrag zum Fitnessstudio, einem Gymnastikball, Yogastunden usw. leisten. Alles, was über den 500 Euro liegt, müssen Sie auch versteuern.
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