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Lohnsteuer-Prozentsatz - wichtige Informationen

Die Lohnsteuer ist prozentual gestaffelt.
Die Lohnsteuer ist prozentual gestaffelt.
Wenn Sie eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, müssen Sie Lohnsteuern zahlen. Wie hoch der eigentliche Prozentsatz ist, wird in diesem Artikel beschrieben.

Die Lohnsteuer entspricht einem festgelegten Prozentsatz

  • Wenn Sie Arbeitnehmer sind und einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, muss Ihr Arbeitgeber einen bestimmten Prozentsatz an Lohnsteuer einbehalten. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer, welche 9 % beträgt. Das Bundesfinanzministerium hat für jeden Arbeitgeber eine Tabelle herausgegeben, nach denen sich jeder Arbeitgeber zu richten hat.
  • Allerdings gibt es bei der Berechnung der Lohnsteuer einige Unterschiede, denn es ist zu berücksichtigen, ob Sie ledig oder verheiratet, kinderlos oder mit Kindern sind oder ob Sie sogar der Steuerklasse V oder VI unterliegen. Dazu kommt für jeden ledigen Arbeitnehmer noch 8.004,- Euro an Grundfreibetrag, welcher bei Verheirateten sogar 16.004,- Euro beträgt.

Die Unterschiede bei der Lohnsteuer

  • Zwischen den einzelnen Steuerklassen gibt es große Unterschiede. So wird bei der Steuerklasse VI der höchste Prozentsatz berechnet und bei Steuerklasse V der zweithöchste Steuersatz. In die Steuerklasse VI wird der Arbeitnehmer eingestuft, welcher eine zweite Steuerkarte abgegeben hat und eine zweite steuerpflichtige Tätigkeit ausübt.
  • Die Steuerklasse V kommt bei Verheirateten zur Anwendung, wenn der andere Ehepartner wesentlich mehr Geld verdient als Sie. Ihr Ehepartner wird in die Steuerklasse III eingestuft, wobei Sie bei der Steuererklärung nicht mit allzu viel Erstattung rechnen dürfen. Verdienen beide Partner ungefähr gleich viel, so ist hier die Steuerklasse IV für beide Ehepartner vorteilhaft, da Sie zunächst mehr Lohnsteuern zahlen müssen.
  • Die Steuerklasse III enthält den geringsten Prozentsatz und kommt zur Anwendung, wenn Ihr Ehepartner entweder gar keiner steuerpflichtigen Tätigkeit nachgeht oder nur einen geringeren Verdienst hat. In die Steuerklasse II kommen alle Arbeitnehmer, welche zwar von ihrem Ehepartner getrennt leben, jedoch nicht geschieden sind. Die Steuerklasse I gilt für alle ledigen oder geschiedenen Arbeitnehmer.
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