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Lohnfortzahlung im Minijob - so bekommen Sie sie im Krankheitsfall

Die Lohnfortzahlung ist geregelt.
Die Lohnfortzahlung ist geregelt.
Bis vor ein paar Jahren waren Arbeitnehmer mit Minijobs rechtlich weitaus schlechter gestellt als solche mit einem Normalarbeitsverhältnis. Doch entgegen dem Volksglauben ist es Minijobbern heute möglich, auch im Krankheitsfall eine Lohnfortzahlung einzufordern. Bei einem Arbeitsverhältnis mit einer Dauer von mindestens vier Wochen und einer nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitgeber den Lohn des Minijobbers weiter zahlen.

Sie haben im Minijob Anspruch auf Lohnfortzahlung

  • Um eine Lohnfortzahlung im Minijob rechtlich geltend zu machen, müssen verschiedene Voraussetzungen gegeben sein, die auch auf andere, sogenannte "normale" Arbeitsverhältnisse zutreffen. So muss das Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber ununterbrochen seit mindestens vier Wochen bestehen.
  • Eine Arbeitsunfähigkeit muss vorliegen, die durch einen Arzt nachgewiesen werden muss. Grund für die Arbeitsunfähigkeit muss eine Krankheit sein. Diese wiederum darf nicht selbst verschuldet sein. Eine durch Trunkenheit entstandene Verletzung kann daher nicht als Grund angeführt werden, eine Verletzung, die eine andere Person verschuldet hat, dagegen schon.
  • Arbeiten Sie in einem den gesetzlichen Vorlagen entsprechenden Minijob mit einem schriftlichen Arbeitsvertrag und den notwendigen Abgaben durch den Arbeitgeber, ist es Ihr Recht, auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu bestehen. Die Tatsache, dass Sie einen geringen Lohn erhalten, befreit den Arbeitgeber nicht von seinen Pflichten.
  • Im Krankheitsfall ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung im Minijob verpflichtet. Das bedeutet, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, dass er das Arbeitsentgelt bis zu sechs Wochen lang weiter zahlen muss. Sie müssen Ihrem Chef in jedem Fall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, um zu verhindern, dass Sie die Fehlzeit nacharbeiten müssen.
  • Zu beachten ist außerdem, dass der Arbeitgeber bei einer Lohnfortzahlung im Minijob einen nicht geringen Teil der Kosten durch die Minijob-Zentrale erstatten lassen kann. Auch wenn Sie also bei einem kleinen Unternehmen oder einer Privatperson angestellt sind, dürfen Sie Ihre Rechte nicht zugunsten des Arbeitgebers unter den Tisch fallen lassen. Von Anfang an gilt jedoch, um spätere Probleme zu vermeiden, die Rechtmäßigkeit Ihres Arbeitsverhältnisses zu prüfen und schon von vornherein Ihr Recht auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und den Urlaubsanspruch geltend zu machen.
  • Befinden Sie sich bereits in einem Arbeitsverhältnis auf Minijobbasis und zeigt sich Ihr Arbeitgeber ablehnend gegenüber Ihrem Recht auf Lohnfortzahlung im Minijob, bleibt Ihnen nur noch, einen Anwalt aufzusuchen. Auch bei diesem drastischen Schritt ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag als Beweis eine notwendige Grundlage.
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