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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beim Minijob - Wissenswertes

Auch im Minijob haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Auch im Minijob haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Ein Minijob ist grundsätzlich eine Arbeit wie jede andere auch. Genauso wie Sie Anspruch auf Urlaub haben, haben Sie im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung. Sie sollten Ihre Rechte kennen.

Wenn Sie in einem Minijob arbeiten, sind Sie Arbeitnehmer wie jeder andere auch.

Auch Minijobs unterliegen dem Entgeltfortzahlungsgesetz

  • Das Entgeltfortzahlungsgesetz bestimmt, dass alle Arbeitnehmer im Krankheitsfall die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für den Zeitraum von sechs Wochen beanspruchen können.
  • Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen vollzeitbeschäftigten und teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern oder Vollzeitjobs und Minijobs.
  • Es kommt auch nicht darauf an, wie viele Arbeitstage Sie in der Woche arbeiten. Werden Sie krank, ist Ihr Verdienst bis zum 42. Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit gesichert. 

Kein Krankengeld im Krankheitsfall

  • Eine Ausnahme müssen Sie berücksichtigen: Ab dem 43. Kalendertag zahlt die Krankenkasse Krankengeld, allerdings nur, wenn Sie vollzeitbeschäftigt wären. Sind Sie in einem Minijob tätig, sind Sie regelmäßig nicht selbst krankenversichert.
  • In diesem Fall endet also Ihre Verdienstsicherung in Verbindung mit der Lohnfortzahlung nach der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber.

Lohnfortzahlung erst nach Wartezeit

  • Beachten Sie, dass Ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erst nach einer Wartezeit von vier Wochen nach der Arbeitsaufnahme entsteht. Als Beschäftigter in einem Minijob gehen Sie bei Erkrankung in den ersten vier Wochen also leer aus. Nach Erfüllung der Wartezeit haben Sie ab Beginn der fünften Woche Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen.
  • Grundlage der Berechnung der Lohnfortzahlung ist die Arbeitszeit, die durch Ihre Erkrankung ausgefallen ist. Sie müssen also ermitteln, wie viele Stunden Sie voraussichtlich gearbeitet hätten. Auf diesen Betrag bezieht sich Ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
  • Beachten Sie außerdem, dass Sie in der Familienkrankenversicherung nur versichert sind, wenn Sie die Einkommensgrenze von 400 € im Monat nicht überschreiten.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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