Wer selbst arbeitsunfähig wird, hat Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit. Ähnliche Rechte haben auch Eltern, wenn das Kind plötzlich erkrankt. Allerdings gibt es hierbei einige Besonderheiten zu beachten.
- 07.12.2011 Franziska Faber
Krankengeld oder Lohnfortzahlung - was Ihnen zusteht
- Erkrankt das Kind, obliegt es zunächst den Eltern als Sorgeberechtigte, die Betreuung sicher zu stellen oder selbst zu gewährleisten.
- Arbeitnehmer sind von der Arbeit freizustellen, um Kinder bis zur Vollendung ihres 12. Lebensjahres bei Erkrankung zu Hause zu betreuen.
- Hierfür ist der Arbeitnehmer laut Sozialgesetzbuch V (SGB V) auch entsprechend von der Arbeit freizustellen.
- Voraussetzung ist jedoch, dass keine andere Person sofort verfügbar ist (wie z.B. der Vater).
- Anspruch auf die normale Lohnfortzahlung, die im Falle einer eigenen Erkrankung vom Arbeitgeber zu zahlen ist, besteht bei Krankheit des Kindes allerdings nicht.
- Statt dessen wird ein Krankengeld auf Antrag von der Krankenkasse gezahlt.
- Das Krankengeld von der Krankenkasse kommt der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers bei Krankheit des Arbeitnehmers gleich.
- Voraussetzung ist, dass ein Arzt ein schriftliches Attest ausstellt, dass die Anwesenheit des Arbeitnehmers zur Betreuung des Kindes als unbedingt notwendig einschätzt.
So bekommen Sie Lohnfortzahlung bei Krankheit des Kindes
- Informieren Sie sofort den Arbeitgeber, falls Sie zur Betreuung des Kindes eine Krankschreibung erhalten.
- Senden Sie die Krankschreibung noch am selben Tag an den Arbeitgeber oder geben Sie diese persönlich ab.
- Der Krankenschein muss innerhalb von zwei Tagen im Betrieb sein.
- Informieren Sie Ihre Krankenkasse über Ihre Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit des Kindes.
- Senden Sie den Krankschreibungsbeleg (2. Exemplar) an Ihre Krankenkasse.
- Das Attest des Arztes gilt als Beleg, dass Sie zur Betreuung bei Krankheit des Kindes zu Hause bleiben müssen und Anspruch auf Ersatz zur sonst üblichen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber haben.
- Bitten Sie um Zusendung des Formulars zur Beantragung des Krankengeldes als Ersatz für die Lohnfortzahlung.
- Sie können auch zunächst einen formlosen Antrag stellen, um z. B. die Frist zu wahren.