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Lohnerhöhung nach Weiterbildung - so könnte es klappen

Sie wollen mehr Geld? Nach einer Weiterbildung kann das angemessen sein.
Sie wollen mehr Geld? Nach einer Weiterbildung kann das angemessen sein.
Der Arbeitsalltag ist ein Geben und Nehmen. So sollte es zumindest sein, wenn Sie in einem guten Betrieb untergekommen sind. Jetzt hat man Ihnen eine Weiterbildung aufs Auge gedrückt - und Sie wollen dafür eine Gegenleistung. Aber ist die Forderung einer Lohnerhöhung wegen einer Fortbildung überhaupt angemessen? Wie könnte es mit der Gegenleistung von Seiten des Vorgesetzten funktionieren?

Lohnerhöhungen nach Fortbildungen - Argument steigende Qualifikationen

Weiterbildungen sind nicht automatisch Grund für eine Lohnerhöhung.

  • Zahlt Ihr Arbeitgeber Ihre Fortbildung, dann profitieren Sie davon. Die "Belohnung" für die Weiterbildung wäre dementsprechend die Weiterbildung selbst, wo der Chef doch schon die Kosten für den Lehrgang trägt.
  • Ein Recht auf mehr Gehalt haben Sie dementsprechend nicht. Daher sollten Sie davon absehen, dem Vorgesetzten mit diesem Argument zu kommen. Wenn überhaupt wird das nämlich zum Gegenteil des erwünschten Gesprächsausgangs führen.
  • Die meisten Firmen verlangen Weiterbildungen sogar von ihren Mitarbeitern. Checken Sie daher immer Ihren Vertrag. Ist darin ein Paragraf enthalten, dem die Verpflichtung zur stetigen Fortbildung zugrunde liegt, dann haben Sie schlechtere Chancen auf das gewünschte Mehr an Gehalt. Enthält Ihr Arbeitsvertrag dagegen keinen Hinweis auf die Notwendigkeit von Weiterbildungen, dann kann es besser ausgehen.
  • Eine Lohnerhöhung ist immer dann angemessen und denkbar, wenn Ihre Qualifikationen und Ihre Einsetzbarkeiten im Betrieb steigen. Ist das aufgrund Ihrer Fortbildung der Fall, dann kommen Gehaltsverhandlungen durchaus infrage. Argumentieren sollten Sie dementsprechend mit dem neu erworbenen Können.
  • Drücken Sie sich dabei aber nicht zu allgemein aus, sondern werden Sie konkret, was Ihre neuen Fähigkeiten, Einsatzmöglichkeiten und Qualifikationen betrifft. Statt Argumenten wie "Ich habe viel dazu gelernt." sagen Sie zum Beispiel "Ich habe Führungsqualität XY erworben und bin damit einsetzbar als XY.
  • Kommt Zeit, kommt Rat. Manchmal ist das durchaus die Wahrheit. Bieten Sie Ihrem Vorgesetzten an, Sie einige Wochen im Betrieb zu beobachten. Auf diese Weise können Sie ihm beweisen, dass Ihre Qualifikationen nach der Fortbildung tatsächlich ein Gewinn für den Betrieb sind, der eine Lohnerhöhung rechtfertigt.

Gehaltserhöhung nach Weiterbildung - wie war das bei Kollegen?

Informieren ist im Voraus zum Chef-Gespräch das A und O.

  • Hören Sie sich in Ihrem Betrieb um und sprechen Sie mit Kollegen, die bereits an Weiterbildungen teilgenommen haben. Sie erfahren auf diesem Weg, ob Ihr Chef nach Weiterbildungen grundsätzlich überhaupt Gehaltserhöhungen andenkt. Wenn Sie jemanden finden, dessen Gehalt nach der Fortbildung erhöht wurde, dann steigen Ihre eigenen Chancen damit ungemein.
  • Fragen Sie andere Mitarbeiter auch, wie sie im Gespräch mit dem Chef argumentiert haben. So können Sie die Situation besser einschätzen und den Vorgesetzten auf dem richtigen Fuß erwischen. Je mehr Kollegen Ihnen von einem vorausgegangenen Lohnerhöhungsgespräch berichten, desto besser werden Sie sich vorbereiten können. Die Argumente desjenigen, der eine Gehaltserhöhung erhalten hat, integrieren Sie natürlich gerne in Ihre Verhandlungen. Die desjenigen, der abgeschmettert wurde, meiden Sie automatisch. 
  • Orientieren Sie sich auch mit dem Erhöhungswunsch an den Kollegen. Übertreiben Sie nicht - solange sich Ihr Bildungsabschluss oder Ihre Position im Betrieb durch die Fortbildung beispielsweise nicht ändern, sind zehn Prozent Erhöhung bereits traumhaft.
  • Zuletzt der wichtigste Rat: Drohen Sie während des Chefgesprächs nicht mit der Kündigung, außer Sie meinen es ernst. Ernst gemeinte Konsequenzen können Selbstbewusstsein und Durchsetzungsvermögen vermitteln. Dahingesagtes vermittelt Schwäche und kann in diesem Fall einen schwerwiegenden Ausgang für Sie haben.

Viel Glück sei Ihnen gewünscht!

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