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Lkw-Fahrverbot in Frankreich - das sollten Sie beachten

Freie Fahrt für Transport leicht verderblicher Güter
Freie Fahrt für Transport leicht verderblicher Güter
In vielen europäischen Staaten müssen Lkw-Fahrer an bestimmten Tagen des Jahres mit Einschränkungen rechnen. Es sind temporäre Fahrverbote an Wochenenden, Feiertagen und Ferienzeiten zu beachten. Verstöße werden beispielweise in Deutschland oder Frankreich mit unterschiedlich hohen Bußgeldern geahndet.

Besonders an Wochenenden, zu Hauptreisezeiten in Ferien und an Feiertagen vertragen viele europäische Straßen neben den Millionen von Pkw nur noch eine begrenzte Anzahl von Lkw-Fahrzeugen. 

Lkw-Fahrverbot nicht nur in Frankreich

Vor allem Lkw-Fahrer, die mit Ihrer Fracht im grenzüberschreitenden Verkehr unterwegs sind, müssen Fahrten nach den Regelungen der jeweiligen Länder planen und durchführen.

  • Funktioniert die Fahrt nicht, wie es die Planung vorgesehen hat, bleibt unter Umständen nach Eintritt des Fahrverbots das Fahrzeug auf einem Parkplatz stehen.
  • In einigen europäischen Staaten wie zum Beispiel Dänemark, Irland oder Bulgarien gibt es keine oder nur minimale meist regionale Einschränkungen beim Güterfernverkehr.
  • Wer mit seinem Lkw Frankreich ansteuert, muss sich - ähnlich wie in Deutschland - auf Einschränkungen an Wochenenden, Feiertagen und zur Hauptreisezeit einstellen. 
  • Ein allgemeines Verbot für den Schwertransport besteht in Frankreich immer von Sonnabend 22 Uhr bis Sonntag 22 Uhr und analog bei Feiertagen. 
  • Sie werden mit Ihrem Pkw zusätzlich zu den normalen Fahrverbotsregelungen an Samstagen in der Zeit vom 21. 07. bis zum 18. 08. unter normalen Umständen keinem fahrenden Lkw begegnen.

Ausnahmeregelungen für den Transport der täglichen Dinge des Lebens

  • Fahrverbote erstrecken sich sowohl auf Tag- als auch Nachtstunden. Es gibt zahlreiche Ausnahmeregelungen, die das Fahren mit Schwerlastern zu allen Tag- und Nachtzeiten des Jahres erlauben.
  • Für dauerhafte Ausnahmen braucht es auch keine extra Genehmigung. Dazu gehört das Befördern leicht verderblicher Lebensmittel und lebender Tiere. Die Nutzlast der Fahrzeuge muss allerdings zu wenigstens 50 Prozent mit Transportgut wie Obst, Gemüse oder Schnittblumen ausgelastet sein.
  • Weitere Ausnahmen gelten für den Posttransport, Umzugsfahrzeuge und Erntefahrmaschinen. In vielen Fällen unterliegt die Anwendung der Ausnahmebestimmungen der jeweiligen Präfektur.
  • Fahrzeugführer müssen für jedes Transportfahrzeug eine ständige, kurzfristige oder langfristige persönliche Ausnahmegenehmigung mitführen.

Als Pkw-Fahrer werden Sie zu keinem Zeitpunkt allein auf Autobahnen und Fernverkehrsstraßen unterwegs sein. Doch helfen gewisse Verbote, den Schwerverkehr zugunsten des Pkw-Verkehrs zeitweilig einzuschränken.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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