Einwegpfand und Mehrwegpfand
Beim Flaschenpfand in Deutschland werden grundsätzlich zwei verschiedene Pfandarten unterschieden:
- Zum einen gibt es auf bestimmte Pfandflaschen ein Einwegpfand, welcher 25 Cent beträgt.
- Diese Flaschen werden nach der Rückgabe vollständig in Ihre jeweiligen Bestandteile zerlegt und anschließend meistens erneut zu Flaschen oder anderen Produkten weiterverarbeitet.
- Einwegflaschen sind meistens nicht aus Glas, sondern aus dem Kunststoff PET (Polyethylenterephthalat).
- Zum anderen gibt es in Deutschland auch auf bestimmte Pfandflaschen ein Mehrwegpfand, welches je nach Art der Flasche unterschiedlich hoch ist.
- So gibt es auf Bierflaschen grundsätzlich 8 Cent Mehrwegpfand, außer es handelt sich um eine Bierflasche mit Bügelverschluss, dann würde es 15 Cent Mehrwegpfand geben.
- Alle anderen Mehrwegflaschen, zum Beispiel für Fruchtsäfte oder Wasser, haben ebenfalls 15 Cent Pfand.
- Der Unterschied bei Mehrwegflaschen zu Einwegflaschen besteht darin, dass diese nach der Rückgabe nicht in ihre Bestandteile zerteilt werden, sondern lediglich gründlich gereinigt und anschließend wiederverwendet werden.
Seit 2006 gibt es, entsprechend der Verpackungsverordnung, eine einheitliche Regelung für die …
Rückgabe von Mehrweg-Pfandflaschen
Im Gegensatz zum Einwegpfand, das gesetzlich in der Verpackungsordnung (VerpackV) geregelt ist, gibt es eine solche Regelung für das Mehrwegpfand nicht.
- Deshalb besteht für die einzelnen Händler auch grundsätzlich keine Plicht zur Rücknahme von Mehrwegflaschen.
- Diese wird nur dann begründet, wenn die Mehrwegflaschen in dem Geschäft zurückgegeben werden sollen, wo diese auch gekauft wurden, wobei im Zweifelsfall der Kassenbon hilfreich ist.
- In der Praxis ist es allerdings üblich, dass die Rückgabe von Mehrweg-Pfandflaschen dort problemlos klappt, wo diese Flaschen angeboten werden oder wo es Flaschen in ähnlicher Art gibt.
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