Lebensversicherung auszahlen lassen - worauf Sie achten sollten

Beachten Sie die Vertragsbedingungen bei der Auszahlung Ihrer Lebensversicherung. Beachten Sie die Vertragsbedingungen bei der Auszahlung Ihrer Lebensversicherung.
Sie haben viele Jahre in Ihre Lebensversicherung eingezahlt. Endlich kommt der Tag, an dem Sie die Früchte Ihrer regelmäßigen Einzahlungen ernten können. Sie erhalten die Nachricht, dass der Betrag in den nächsten Tagen auf Ihr Konto überwiesen wird. Jetzt gilt es allerdings, einige Dinge zu beachten, wenn Sie sich Ihre Lebensversicherung auszahlen lassen.
Was Sie benötigen
Das schaffen Sie mit Links
  • Versicherungsvertrag

Hinweise, wenn Sie sich eine Lebensversicherung auszahlen lassen

  • In Deutschland gibt es verschiedene Arten der Lebensversicherung. Es wird demnach unterschieden, welcher Versicherungsfall eintritt. Bei derTodesfallversicherung erfolgt eine Leistung erst beim Todesfall, auch schon während der Versicherungsdauer, ein bekanntes Beispiel ist hier die Risiko-Lebensversicherung.
  • Bei der Erlebensfallversicherung hingegen erfolgt eine Leistung bei dem Erleben des Endes der vereinbarten Versicherungsdauer. In der Praxis ist dies eine Form der Rentenversicherung. Hier stellt jede einzelne Rentenzahlung, die Sie sich auszahlen lassen, immer wieder eine Erlebensfallversicherung dar. Eine weitere Form sind die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Aussteuerversicherung (Versicherungsleistung erfolgt bei Heirat).
  • Beachten Sie bei der oben gezeigten Einteilung, dass der einzelne Lebensversicherungsvertrag sehr kompliziert gestaltet sein könnte. Außerdem kann er mehrere Grundformen miteinander kombinieren. Es gibt Verträge, die Kapital- und auch Rentenleistungen vorgesehen haben. 
  • Eine Lebensversicherung endet entweder durch Tod einer versicherten Person oder aber durch Ablauf der Frist, bzw. bei  Erreichen eines festgelegten Alters. Der Lebensversicherer kann grundsätzlich nur kündigen, wenn keine Beiträge mehr bezahlt werden. Dann kommt es zur Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung. Abhängig von der Restlaufzeit kann die beitragsfreie Versicherungssumme viel niedriger sein als die ursprünglich vereinbarte.
  • Wenn Sie eine Lebensversicherung kündigen und auszahlen lassen, wird in der Regel der Rückkaufswert errechnet und, falls er vereinbart ist, auch ausgezahlt. Beachten Sie, dass Sie, je näher das Vertragsende ist und der Rückkaufswert weit über der ursprünglich vereinbarten Summe liegt, oft günstigere Konditionen für eine Vertragsbeendigung bekommen können. Wenn Sie fristgerecht "abrufen", dann bekommen Sie das Gesamtguthaben meist ohne Stornoabzug ausgezahlt.
  • Wenn Sie den Vertrag im letzten Jahr der Laufzeit auflösen, dann können Sie so gestellt werden, als ob Sie alle restlichen Beiträge schon gezahlt hätten und als sei Ihr letztes Versicherungsjahr schon abgelaufen. Dann werden Ihnen von der Leistung lediglich die noch ausstehenden Beiträge abgezogen und ein kleiner Vorfälligkeitszins, genannt Diskont. Der Versicherungsschutz allerdings bleibt hier noch bis zum vertragsgemäßen Ablauf bestehen.

Schon gesehen?

Bahncard kündigen - so geht´s

Da73c75e82330acf82d9ee06ae49867b_1