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Lebenspartnerschaft eintragen lassen - so geht's

Eine Lebenspartnerschaft gleicht einer Ehe.
Eine Lebenspartnerschaft gleicht einer Ehe. © Benjamin Thorn / Pixelio
Wenn zwei Personen gleichen Geschlechts eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen, dann bedeutet das, dass beide Partner auf Lebenszeit miteinander verbunden sein wollen. Somit gleicht die Lebenspartnerschaft durchaus einer Ehe.

Was Sie benötigen:

  • nötige Unterlagen vom Standesamt
  • Termin beim Standesamt
  • Personalausweise oder Reisepass
  • Geburtsurkunden
  • aktuelle Meldebescheinigung

Eine Lebenspartnerschaft ist quasi das Synomnym für eine Ehe bei Gleichgeschlechtlichen. Hieraus entstehen viele Vorteile, wie auch einige Nachteile. Die Regelungen hierüber finden sich im Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG wieder.

Die Wirkungen einer Lebenspartnerschaft

  • Eingetragene Lebenspartner können einen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen tragen. Meist wird hierfür der Name einer der beiden Partner bestimmt.
  • Lebenspartner leben in einer lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft. Das bedeutet, dass beide Seiten füreinander Verantwortung und Fürsorge tragen.
  • Eingetragene Lebenspartner setzen sich einer Verpflichtung zum Lebenspartnerschaftsunterhalt aus. Sie leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
  • Auch Regelungen in Bezug auf Kinder sowie auf das Erbrecht sind im Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) getroffen.

Wie sich Lebenspartner eintragen 

  • Voraussetzung für das Eintragen einer Lebenspartnerschaft ist, dass beide Lebenspartner volljährig, nicht verheiratet und geschäftsfähig sind.
  • Die Eintragung erfolgt beim Standesamt nach vorheriger Anmeldung und Prüfung. Es sind alle erforderlichen Dokumente und Ausweise vorzubringen.
  • Liegt nichts gegen eine Eintragung vor, wird ein Termin mit dem Standesbeamten gemacht.
  • Meist findet die tatsächliche Begründung über die Lebenspartnerschaft dann im Trauzimmer des Standesamtes durch den Standesbeamten statt und ist vergleichbar mit der amtlichen Eheschließung.

Fazit: Auch für eine eingetragene Lebenspartnerschaft gelten Gesetze und Pflichten. Diese werden im Lebenspartnerschaftsgesetz beschrieben. Die tatsächliche Eintragung der Lebenspartnerschaft findet meist beim Standesamt statt.

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