Alle Kategorien
Suche

Laute Musik vom Nachbarn - so verhalten Sie sich richtig

Frieden erfordert immer zwei Parteien.
Frieden erfordert immer zwei Parteien.
Der Wohnwert einer Immobilie wird auch durch die Nachbarschaft bestimmt. Es gibt immer wieder Zeitgenossen, die selbst den friedfertigsten Nachbarn zur Verzweiflung treiben. Laute Musik vom Nachbarn ist vielfach ein Ärgernis. Doch bevor Sie zum Äußersten greifen, sollten Sie das Instrumentarium des Rechts nutzen, und die Angelegenheit friedlich und notfalls mit Hilfe der Obrigkeit regeln.

Wenn Sie die laute Musik vom Nachbarn nicht weiter ertragen, empfiehlt es sich, als Erstes das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen. Machen Sie ihn auf Ihr Problem aufmerksam und bitten Sie in aller Höflichkeit, die Lautstärke seiner Musik so weit zu reduzieren, dass sie erträglich ist. Ein verständiger Nachbar wird auf Ihren Wunsch sicher eingehen.

Laute Musik verstößt gegen das Gebot der Rücksichtnahme

  • Haben Sie Berührungsängste, rufen Sie den Nachbarn an und versuchen Sie die Angelegenheit aus der Distanz zu regeln.
  • Bewohnen Sie ein Mehrfamilienhaus, sprechen Sie den Eigentümer oder den Hausverwalter an und bitten ihn, im Namen aller Eigentümer den Nachbarn zur Mäßigung aufzufordern. Gegebenenfalls können Sie dem Nachbarn auch eine von allen Eigentümern oder Bewohnern unterzeichnete Aufforderung überreichen, in der der Nachbar aufgefordert wird, laute Musik zu unterlassen.
  • Ein weniger verständiger Nachbar kann mit Hinweis auf die örtliche Lärmschutzverordnung zur Vernunft gebracht werden. In allen Bundesländern gibt es Lärmschutzverordnungen, die im Wesentlichen inhaltlich gleich sind.
  • In den Lärmschutzverordnungen ist insbesondere das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme geregelt. Dieses Gebot besagt, dass sich auch Nachbarn so verhalten müssen, dass andere Nachbarn nicht gestört werden.
  • Das Gebot wird auf die Nachtzeit konkretisiert, sodass in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr morgens kein Lärm gemacht werden darf, der die Nachtruhe der Nachbarn stört. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
  • Bei der Einschätzung der Situation sind auch die örtlichen Gegebenheiten einzubeziehen. Wohnen Sie in einem Wohnhaus mit dünnen Wänden, muss der Nachbar seine laute Musik anpassen. Unter Umständen genügt es bereits, wenn Sie ihn auffordern, die Fenster zu schließen oder die Basstöne, die das Mauerwerk besonders intensiv durchdringen, zu reduzieren.

Unterlassungsklage gegen den Nachbarn ist kostenträchtig

  • Notfalls haben Sie auch die Möglichkeit, den Zivilrechtsweg zu beschreiten. Sie müssen dann beim Amtsgericht gegen den Nachbarn eine Unterlassungsklage einreichen und beantragen, die Lärmquelle abzustellen. Der damit verbundene Aufwand an Kosten, Zeit und Nerven dürfte sich aber nur bei erheblichen und dauerhaften Beeinträchtigungen rechtfertigen.
  • Sie können aber auch das für Ihre Gemeinde zuständige Ordnungsamt der Stadtverwaltung anrufen und Ihre Beschwerde vortragen. Ist dort niemand erreichbar, können Sie die Polizei informieren und bitten, den Nachbarn unter Hinweis auf die Lärmschutzverordnung zu veranlassen, die laute Musik herunterzufahren.
  • Wenn der Nachbar mit behördlichen Maßnahmen rechnet, wird er die Musik abstellen, bevor das Ordnungsamt oder die Polizei auftaucht. Für diesen Fall sollten Sie vorbeugen. Nehmen Sie die laute Musik auf einen Tonträger auf und sichern Sie so Beweise.
  • Insgesamt sollten Sie bedenken, dass ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis auch ein wichtiger Aspekt Ihres Wohnwertes ist. Orientieren Sie sich bei Ihrer Vorgehensweise also auch an diesem Gesichtspunkt und überlegen Sie sich, inwieweit Sie eine Eskalation der Angelegenheit tatsächlich riskieren wollen.
  • Ein nicht unbedingt scherzhaft gemeinter Ratschlag kann auch darin bestehen, dass Sie selbst einen noch größeren Lautsprecher aufstellen und Ihrerseits dem Nachbarn mit noch lauter Musik einheizen. Vielleicht wird er sich der Situation dann leichter bewusst. Inwieweit diese Maßnahme angebracht ist, hängt von den Gegebenheiten ab. Sprechen Sie sich am besten vorher mit Ihren anderen Nachbarn ab.
  • Wenn Sie selbst in der Situation des Nachbarn sind und infolge einer Feierlichkeit laute Musik ansteht, empfiehlt es sich, Ihre Nachbarn über die geplante Feier vorab zu informieren und um Verständnis zu bitten. Gegebenenfalls laden Sie Ihre Nachbarn zur Feier gleich mit ein.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
Teilen: