Wie Sie ein Lastschriftverfahren widerrufen.
Sowohl verschiedene Unternehmen als auch Vermieter möchten das ihnen zustehende Geld über das Lastschriftverfahren abbuchen, um Ihnen angeblich notwendige Änderungen abzunehmen. Manchmal müssen Sie jedoch das Lastschriftverfahren widerrufen.
- 01.02.2012 Christoph Weber
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände
Wie funktioniert eine Lastschrift?
- Im Bankwesen gibt es bei den standardmäßigen Überweisungen im Inland drei verschiedene Systeme. Dies ist einmal die einfache Überweisung, welche nur einmal ausgeführt wird. Dann gibt es den Dauerauftrag, welchen Sie der Bank erteilen und der eigentlich auch eine einfache Überweisung ist, nur mit dem Unterschied, dass dieser Dauerauftrag sich monatlich wiederholt.
- Dann gibt es noch das Lastschriftverfahren, wobei Sie dem Empfänger einer Zahlung die Erlaubnis erteilen, von Ihrem Konto in regelmäßigen Abständen einen bestimmten Betrag abbuchen zu lassen. Dies ist ein ganz normales Verfahren und wird beispielsweise von Firmen, zu denen Sie regelmäßige Geschäftsverbindungen haben, aber auch in zunehmendem Maße bei der Vermietung einer Wohnung gemacht.
Sie können ein Lastschriftverfahren widerrufen
- Bei der Erlaubnis zur Lastschrift dem Vermieter Ihrer Wohnung gegenüber entfällt zwar das lästige Ändern eines Dauerauftrages und auch die zusätzliche Überweisung der Nebenkosten, es hat jedoch den Nachteil, dass Ihr Vermieter die Beträge ändern kann, sobald er Sie darüber informiert hat. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass Sie bei einem Schaden keine Mietminderung durchführen können, da Ihr Vermieter immer die normale Miete abbuchen wird.
- Dies können Sie nur verhindern, indem Sie das Lastschriftverfahren widerrufen. Dies bedeutet, dass Sie dem Empfänger der Lastschrift untersagen, dass er weiterhin von Ihrem Konto Geld auf sein Konto abbuchen darf. Bei normalen Firmen haben Sie damit keine Schwierigkeiten, denn dann müssen Sie lediglich jede Überweisung wieder einzeln durchführen.
Manchmal ist es schwierig
- Anders ist es bei einem privaten Vermieter, denn dieser wird immer versuchen, die vertraglich vereinbarte Miete abzubuchen. Wollen Sie aus berechtigten Gründen diese Lastschrift widerrufen, müssen Sie sich zunächst einmal das Geld von Ihrem Vermieter zurückholen, indem Sie bei Ihrem Geldinstitut die Lastschrift zurückgeben und als Gutschrift wieder auf Ihr Konto buchen lassen. Gleichzeitig müssen Sie ihrem Vermieter schriftlich mitteilen, dass Sie das Lastschriftverfahren widerrufen und er keine Berechtigung mehr hat, von Ihrem Konto Beträge abzubuchen.
- In den meisten Fällen klappt dies auch, doch werden sich manche Vermieter über das Widerrufen der Lastschrift hinwegsetzen und weiterhin Geld von Ihrem Konto abbuchen. Wenn Sie ein Lastschriftverfahren widerrufen, sollten Sie dies immer per Einschreiben machen, besser sogar noch mit Rückschein, damit Sie den Beweis in den Händen haben, dass Sie die Lastschrift widerrufen.
- Nach dreimaliger Lastschriftrückgabe und gleichzeitigem Widerrufen der Lastschrift sollten Sie Ihren Anwalt einschalten, denn spätestens dann wird der Vermieter keine Abbuchung von Ihrem Konto mehr durchführen.