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Lärm im Mietshaus - Grenzen Ihrer Rücksichtnahmepflicht

Lärm provoziert die Nachbarn.
Lärm provoziert die Nachbarn.
In Mehrfamilienhäusern ist die gegenseitige Rücksichtnahme für ein gedeihliches Zusammenleben auf engem Raum unabdingbar. Lärm im Mietshaus kann sozial üblich sein. Überschreitet er gewisse Grenzen, können Sie als Mieter Unterlassung fordern oder die Miete mindern. Kennen Sie die Gegebenheiten, argumentieren Sie zielsicherer.

Ihre Wohnung kann noch so schön sein; Lärm im Mietshaus ruiniert jede Wohnqualität. Alles hat seine Grenzen.

Im Mietshaus leben Sie nicht allein

  • Ihr Vermieter ist mietvertraglich verpflichtet, Ihnen den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zu gewährleisten. Dazu gehört, dass Sie in Ihrer Wohnung ungestört leben können und nicht jeden Lärm tolerieren müssen. Die Grenzen sind fließend. Immer wieder entscheiden Gerichte in einer Vielzahl von Fällen, wann Lärm zumutbar ist und wann er unzumutbar wird.
  • Es kommt natürlich auf die Umstände an. Liegt Ihre Wohnung in einem Mietshaus, in dem naturgemäß viele Kinder leben, müssen Sie mehr Lärm ertragen, als wenn Sie in einer Seniorenwohnanlage leben. Vor allem ist wichtig, inwieweit Sie bei Abschluss des Mietvertrages erkennen konnten, wie die dortigen Lebensumstände sind.

Welchen Lärm Sie akzeptieren müssen und welchen nicht

  • Sofern der Lärm auf baulichen Unzulänglichkeiten beruht (schlechter Schallschutz), können Sie einen Mitmieter dafür nur bedingt verantwortlich machen. Sie können aber verlangen, dass der Nachbar bei seinen Aktivitäten die Zimmerlautstärke einhält. Dies bedeutet, dass er Radio und Fernsehen nur so laut stellen darf, dass der Ton nicht durch die Wände dringt. Dies geht aber nicht so weit, dass überhaupt kein Geräusch nach draußen dringen darf. Bauliche Verhältnisse und normale Wohngeräusche müssen Sie in die Beurteilung einbeziehen.
  • Jeder Mieter muss im Mietshaus die Ruhezeiten einhalten. Dazu gehört insbesondere die Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr. In der Hausordnung wird regelmäßig auch eine Mittagsruhezeit von ca. 13 Uhr bis 15 Uhr vorgeschrieben. Werden diese Ruhezeiten missachtet, können Sie von Ihrem Vermieter verlangen, dass er auf deren Einhaltung achtet, den störenden Nachbarn abmahnt und im Extremfall kündigt. Sie haben auch gegen den störenden Nachbarn einen eigenen Unterlassungsanspruch, den Sie im Extremfall gerichtlich durchsetzen könnten.
  • Kinderlärm müssen Sie in aller Regel hinnehmen. Es ist sozial üblich, wenn Kinder in der Wohnung spielen, lachen, weinen, schreien und in Maßen poltern. Sie können aber verlangen, dass deren Eltern zumindest die Ruhezeiten einzuhalten versuchen.
  • Das stundenlange schrille Pfeifen eines Papageis brauchen Sie nicht hinzunehmen. Steht der Papagei auf dem Balkon, brauchen Sie dessen Gesänge allenfalls zwischen 9 und 12 Uhr und 15 bis 16 Uhr dort zu dulden.
  • Wird eine Wohnung im Mietshaus renoviert, müssen Sie die damit verbundenen Bauarbeiten dulden und im gewissen Maße auch akzeptieren. Die zeitliche Grenze, ab der Sie die Miete mindern können, hängt von den Umständen und der Intensität der Beeinträchtigungen ab.
  • Bellt Bello gelegentlich, ist dies zumutbar. Bellt Bello ständig über mehrere Stunden und den ganzen Tag hinweg, können Sie die Miete mindern oder den Mieter zur Unterlassung auffordern. Teilweise gehen die Gerichte so weit und legen Bellzeiten fest, beispielsweise nicht länger als zehn Minuten am Stück oder höchstens dreißig Minuten insgesamt.
  • Für die Frage einer Mietminderung sollten Sie sich an einer Mietminderungstabelle orientieren. Dabei erhalten Sie eine erste Einschätzung, wie Ihre Situation zu beurteilen ist.

Bevor Sie gerichtliche Schritte erwägen, sollten Sie immer das persönliche Gespräch suchen. Erster Ansprechpartner sollte immer der störende Nachbar sein. Kommen Sie mit ihm nicht klar, sprechen Sie den Vermieter an. Bedenken Sie, dass Ihre eventuell subjektiven Empfindlichkeiten kein Maßstab sein können, um die Situation zu beurteilen. Die Gerichte urteilen immer danach, wie ein objektiv und vernünftig denkender Mensch die Situation empfinden würde.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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