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Kurzzeitzulassung für den PKW beantragen - so geht's

So beantragen Sie die Kurzzeitzulassung.
So beantragen Sie die Kurzzeitzulassung.
Sie benötigen für Ihren Pkw nur eine Kurzzeitzulassung? Dies ist ohne weiteres möglich. Sie müssen dies allerdings beantragen. Wie und wo das geht, erfahren Sie in der Anleitung.

Was Sie benötigen:

  • Personalausweis
  • Pass
  • Meldebescheinigung
  • eventuell Vollmacht

So erhalten Sie eine Kurzzeitzulassung

  • Unter einer Kurzzeitzulassung versteht man ein sogenanntes Kurzzeitkennzeichen. Dieses ist in der Regel für 5 Tage gültig. Nach Ablauf der 5 Tage verliert es seine Gültigkeit selbstständig. Auf dem Kennzeichen finden Sie daher das Verfallsdatum. Danach dürfen Sie mit dem Fahrzeug nicht mehr am öffentlichen Verkehr teilnehmen.
  • Mit dieser Kurzzeitzulassung können Sie somit Ihr Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen, ohne dass es zugelassen ist. Sie dürfen laut der Fahrzeug-Zulassungsverordnung diese Kurzzeitzulassung nur für Probefahrten oder zur Überführung von Pkw nutzen. Es darf auch für Fahrten zum TÜV zur dortigen Überprüfung genutzt werden. Sie erhalten hierzu einen sogenannten roten Fahrzeugschein, in welchem ebenfalls noch einmal das Gültigkeitsdatum eingetragen ist. Hierbei ist darauf zu achten, dass dieser vom Straßenverkehrsamt in jedem Fall mit Unterschrift und Datum ausgefüllt werden muss. Sie müssen in jedem Fall darauf achten, dass Ihr Fahrzeug verkehrstauglich ist. Die Kennzeichen werden deutlich sichtbar an dem Fahrzeug angebracht, für welches sie ausgestellt wurden. Sie müssen die Kennzeichen und den Fahrzeugschein nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht zurückgeben.
  • Eine Kurzzeitzulassung erhalten Sie bei Ihrer Zulassungsstelle. Um eine Kurzzeitzulassung zu erhalten, benötigen Sie eine Versicherungsbestätigung. Zudem müssen Sie Ihren Personalausweis, Ihren Pass sowie eine Meldebescheinigung vorlegen. Sind Sie verhindert, so können Sie eine andere Person bevollmächtigen. Die Gebühr für die Ausstellung bei der Zulassungsstelle beträgt 10,50 € (Stand Juli 2011). Hinzu kommen noch die Kosten für das Ausstellen der Kennzeichenschilder.

Viel Erfolg!

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